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    Zinssatz

    Zinsen für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis

    2. April 2013

    Die gesetzlichen Zinsen für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis betragen 9,2 % pro Jahr über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz von 0,38 %, insgesamt also 9,58 %.

    Dieser Zinssatz gilt für Forderungen, die nach ab dem 16.3.2013 entstehen.

     

    Link zum Gesetz (RIS)

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