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Florian Schrenk, B.A., LL.M.
Am 20.3.2020 wurde das 2. COVID-19-Gesetz im Nationalrat beschlossen und beinhaltet zahlreiche Neuerungen im Arbeitsrecht. Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick über die Neuerungen geben, Details und Erläuterungen werden in unsere Unterlagen eingepflegt, die voraussichtlich ab 24.3.2020 in aktueller Version zum Download bereit stehen (LINK)
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (§ 82 Abs 5. AlVG)
Änderung des Arbeitverfassungsgesetzes (§ 170 ArbVG)
Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes (§ 60 GlBG)
Fristen für die Anfechtung wegen Diskriminierung (zB iZm einer Kündigung) werden ebenfalls, wie im ArbVG, bis 30.4.2020 gehemmt.
Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (§ 18b AVRAG)
Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1155 Abs 3 und 4 ABGB)
2. COVID-19-Gesetz (parlament.gv.at)
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