WKO warnt vor Fehlinformation zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
23. April 2013
Offenbar ist in diversen Medien die Rede vom zwingenden Einsatz von Arbeitspsychologen. Die WKO stellt klar: Die Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.1.2013 verpflichten nicht zwingend zum Einsatz von Arbeitspsychologen!