Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2021 daraus nachstehende veränderliche Werte:

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 185,00
  • monatlich: € 5.550,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 11.100,00
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.475,00

Geringfügigkeitsgrenzen

  • monatlich: € 475,86
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 713,79

siehe Artikel auf gesundheitskasse.at