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    AVRAG, LSDB-G

    Verschärfung des LSDB-G geplant – Ministerialentwurf 52/ME

    27. August 2014

    Derzeit gibt es einen Ministerialentwurf, in dem einige Verschärfungen des LSDB-G mit 1.1.2015 vorgesehen sind. Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten, sobald diese feststeht, werden wir darüber umgehend berichten.

    Unter anderem ist Folgendes vorgesehen:

    • Auch das Vorenthalten von Sonderzahlungen soll unter den Straftatbestand fallen (bisher straflos)
    • Hinsichtlich der Verjährungsbestimmungen gibt es klarstellende Regelungen
    • Die Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums soll erweitert werden
    • Die Strafe für das Nicht-Bereithalten von Lohnunterlagen soll zukünftig pro betroffenen Arbeitnehmer und nicht wie bisher pauschal pro Arbeitgeber zu verhängen sein

    zum Ministerialentwurf

     

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