Derzeit gibt es einen Ministerialentwurf, in dem einige Verschärfungen des LSDB-G mit 1.1.2015 vorgesehen sind. Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten, sobald diese feststeht, werden wir darüber umgehend berichten.
Unter anderem ist Folgendes vorgesehen:
- Auch das Vorenthalten von Sonderzahlungen soll unter den Straftatbestand fallen (bisher straflos)
- Hinsichtlich der Verjährungsbestimmungen gibt es klarstellende Regelungen
- Die Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums soll erweitert werden
- Die Strafe für das Nicht-Bereithalten von Lohnunterlagen soll zukünftig pro betroffenen Arbeitnehmer und nicht wie bisher pauschal pro Arbeitgeber zu verhängen sein
zum Ministerialentwurf