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Drei wesentliche Vereinfachungen sind bei Arbeitszeitaufzeichnungen gekommen:
Der Arbeitnehmer bekommt dafür das Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung einmal pro Monat, wenn er das nachweislich verlangt (§ 26 Abs 8 AZG). Dieses Recht hatten Arbeitnehmer schon bisher, wenn auch nicht ausdrücklich. Ansprüche verfallen nicht, solange dem Arbeitnehmer die verlangte Übermittlung der Aufzeichnungen verwehrt wird (§ 26 Abs 9 AZG).
Weiters entfällt für Arbeitgeber die kleine Meldepflicht bezüglich Schichtarbeit und Kurzpausen gegenüber dem Arbeitsinspektor (§ 11 Abs 8 – 10 AZG).
Weiters gibt es in den §§ 13ff AZG und im ARG ergänzende Sonderregelungen betreffend Lenker (v.a. betreffend Kontrollgerät, Fahrtenschreiber und Schaublätter).
Musterformulierung für Betriebs- oder Einzelvereinbarung zur Ruhepause
Die halbstündige (unbezahlte) Ruhepause muss an Arbeitstagen – an denen mehr als 6 Stunden gearbeitet wird – in der Zeit von 11:30 und 14:30 verpflichtend gehalten werden.
Variante bei einstündiger Ruhepause
Die einstündige (unbezahlte) Ruhepause muss an Arbeitstagen – an denen mehr als 6 Stunden gearbeitet wird – in der Zeit von 11:00 und 15:00 verpflichtend gehalten werden.
Musterformulierungen zum Entfall der Arbeitszeitaufzeichnung
Die Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers verteilt sich auf folgende fixe Arbeitszeiten:
Mo-Fr 8:30 – 17:00 (abzüglich einer halbstündigen Mittagspause).
Ändert sich die Lage der Normalarbeitszeit nicht, kann die Aufzeichnung der Arbeitszeit entfallen.
Variante für Dienstnehmer mit beispielsweise fix vereinbarten Überstunden
Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers verteilt sich auf folgende fixe Arbeitszeiten:
Mo-Fr 8:30 – 17:00 Normalarbeitszeit (abzüglich einer halbstündigen Mittagspause)
Mo-Fr 17:00 – 18:00 je eine Überstunde
Ändert sich die Lage der Arbeitszeit nicht, kann die Aufzeichnung der Arbeitszeit entfallen.
Musterformulierung für die Bestätigung, dass es keine Änderung bei der fixen Arbeitszeiten gegeben hat:
Hinsichtlich der Lage der Normalarbeitszeit und der Dauer der Gesamtarbeitszeit hat sich im Monat …………………. nichts geändert.
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AG AN