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Florian Schrenk, BA
Nach teils massiver Kritik am Pendlerrechner werden laut Homepage des BMF „Verbesserungen“ bis zum Sommer umgesetzt.
Auch die ursprünglich mit 30. Juni 2014 festgesetzte Abgabefrist des amtlichen Vordrucks L34 wurde auf 30. September 2014 verlängert!
Für Arbeitnehmer, die das Formular bereits abgegeben haben, von den „Verbesserungen“ jedoch profitieren würden, besteht die Möglichkeit die Erklärung erneut abzugeben.