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    Bonus-Malus-System, mschg, VKG

    Update zu arbeitsrechtlichen Neuerungen

    30. November 2015

    In den vergangenen Wochen haben sich eine Reihe von arbeitsrechtlichen Neuerungen angekündigt. Zur geplanten einer Einführung eines Bonus-Malus-Systems, Senkung der Lohnnebenkosten und Änderungen im Bereich Arbeitsrecht haben wir bereits berichtet (zum Artikel). Änderungen zum MSchG und VKG wurden Anfang November ebenfalls diskutiert, in die aktuellen Regierungsvorlage fanden diese jedoch nur teilweise Einzug.

    Betreffend Arbeitsrechtsänderungsgesetz gibt es derzeit eine Regierungsvorlage (abrufbar unter www.parlament.gv.at):

    Gegenüber dem Ministerialentwurf gibt es folgende Änderungen bzw. Klarstellungen:

    • Verpflichtende Angabe des Grundgehalts (Grundlohns nur für neue Dienstzettel ab der Kundmachung des Bundesgesetzes)
    • Der Rechtsanspruch auf Übermittlung einer schriftlichen Lohnabrechnung kann auch mittels elektronischer Zurverfügungstellung erfolgen
    • Die verpflichtende Anführung des Grundlohns in All-In-Verträgen gilt erst für All-In-Vereinbarungen, die ab 1.1.16 abgeschlossen werden

    Das neue Bonus-Malus-System (ab 2018 !) wurde bereits im NR beschlossen (abrufbar unter www.parlament.gv.at), nachzulesen unter der Rubrik „Beschlüsse“.

    Das MSchG/VKG gibt es jetzt als Regierungsvorlage (abrufbar unter www.parlament.gv.at). In dieser finden sich nur mehr folgende Punkte:

    • Karenz auch für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht für Kinder, die ab 1.1.16 geboren werden
    • VKG auch für Frauen, die Elternteil sind ab 1.1.16

    Zur Senkung des IESG-Zuschlages (Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) wurde bereits eine Verordnung erlassen:

    Der Zuschlag gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 IESG wird ab 1. Jänner 2016 mit 0,35% festgesetzt.

     

    Zu weiteren Beschlussfassungen und Kundmachungen informieren wir gesondert.

     

    zur Verordnung (ris.bka.gv.at)

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