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Florian Schrenk, BA
Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat in ihrem heutigen Newsletter Details zur Wiedereingliederungsteilzeit veröffentlicht. Auch Muster für die Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit und einen Wiedereingliederungsplan werden zur Verfügung gestellt.
Im Newsletter wird auch auf die Meldepflichten des Dienstnehmers eingegangen.
Laut Auskunft der NOEGKK wird nach erfolgter Bewilligung die Berechnung des Wiedereingliederungsgeldes anhand der Angaben im eingereichten Formular „Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit“ durchgeführt! Eine Arbeits- und Entgeltbestätigung muss nicht übermittelt werden!
Die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge hat während der Wiedereingliederungsteilzeit vom tatsächlichen (reduzierten) Entgelt zu erfolgen, wogegen die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge vom monatlichen Entgelt vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu entrichten sind.
Es gibt noch eine Reihe offener Fragen, wir Informieren Sie laufend zu Neuerungen!
Link zum Muster „Wiedereingliederungsvereinbarung“ (noedis.at)