Mag. Wolfram Hitz
Die am 5.7.2018 im Nationalrat beschlossenen Änderungen im AZG bzw ARG ab 1.9.2018 wurden am 12.7.2018 im Bundesrat bestätigt.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Möglichkeit der Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden tägliche und 60 Stunden wöchentlich (unter Beachtung einer durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem 17-Wochen-Durchrechnungszeitraum)
- (grundloses) Ablehnungsrecht jener Überstunden, die ein Arbeitsleistung über 10h pro Tag bzw 50h pro Woche bedingen würden
- Motivkündigungsschutz, wenn aufgrund der Ablehnung eine Kündigung ausgesprochen werden würde
- Arbeitnehmer können wählen, ob diese Überstunden (über 10 bzw 50) in Geld oder Zeitausgleich abgegolten werden sollen
- Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit bei Gleitzeit auf bis zu maximal 12h unter der Voraussetzung, dass die Gleitzeitvereinbarung
- eine Konsumation eines ganzen Gleittages ermöglicht sowie
- die Konsumation iZm einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausschließt
- Möglichkeit der Beschäftigung an bis zu 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Kalenderjahr pro Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung oder schriftliche Einzelvereinbarung
- in Betrieben ohne Betriebsrat (grundloses) Ablehnungsrecht und Motivkündigungsschutz
- Möglichkeit der Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8h bei geteilten Diensten im Hotel- und Gastgewerbe
- Erweiterung der Ausnahme vom Geltungsbereich des ARG und AZG für Familienangehörige und Arbeitnehmer mit selbständiger Entscheidungsbefugnis entsprechend EU-Arbeitszeitrichtlinie
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist abzuwarten. Der konsolidierte Text entsprechend des Beschlusses im Nationalrat ist abrufbar.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BNR/BNR_00067/index.shtml