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    12-Stunden-Tag, AZG, AZG-Novelle, Novelle, Zwölfstundentag

    AZG-Novelle im Bundesrat bestätigt

    12. Juli 2018
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. Wolfram Hitz

    Die am 5.7.2018 im Nationalrat beschlossenen Änderungen im AZG bzw ARG ab 1.9.2018 wurden am 12.7.2018 im Bundesrat bestätigt.

    Die wichtigsten Eckpunkte:

    • Möglichkeit der Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden tägliche und 60 Stunden wöchentlich (unter Beachtung einer durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem 17-Wochen-Durchrechnungszeitraum)
      • (grundloses) Ablehnungsrecht jener Überstunden, die ein Arbeitsleistung über 10h pro Tag bzw 50h pro Woche bedingen würden
      • Motivkündigungsschutz, wenn aufgrund der Ablehnung eine Kündigung ausgesprochen werden würde
      • Arbeitnehmer können wählen, ob diese Überstunden (über 10 bzw 50) in Geld oder Zeitausgleich abgegolten werden sollen
    • Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit bei Gleitzeit auf bis zu maximal 12h unter der Voraussetzung, dass die Gleitzeitvereinbarung
      • eine Konsumation eines ganzen Gleittages ermöglicht sowie
      • die Konsumation iZm einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausschließt
    • Möglichkeit der Beschäftigung an bis zu 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Kalenderjahr pro Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung oder schriftliche Einzelvereinbarung
      • in Betrieben ohne Betriebsrat (grundloses) Ablehnungsrecht und Motivkündigungsschutz
    • Möglichkeit der Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8h bei geteilten Diensten im Hotel- und Gastgewerbe
    • Erweiterung der Ausnahme vom Geltungsbereich des ARG und AZG für Familienangehörige und Arbeitnehmer mit selbständiger Entscheidungsbefugnis entsprechend EU-Arbeitszeitrichtlinie

    Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist abzuwarten. Der konsolidierte Text entsprechend des Beschlusses im Nationalrat ist abrufbar.

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BNR/BNR_00067/index.shtml