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    Zuverdienstgrenze

    Zuverdienstgrenzen 2013 – Übersicht

    27. Februar 2013
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Laufendes Dienstverhältnis

     

     Grenze Grundlage Konsequenz bei Überschreitung Weitere Info
    Familienbeihilfe EUR 10.000,- jährlich Einkünfte jahresweise. Steuerpfl. Einkommen ohne SZ (ACHTUNG Jahresdurchrechnung, siehe weiterführende Information) Verlust der Familienbeihilfe für das Kalenderjahr, Rückzahlung bereits erhaltener Familienbeihilfe Link
    Stipendium EUR 8.000,- jährlich Einkünfte jahresweise. Steuerpfl. Einkommen inkl. SZ, Arbeitslosengeld. Es wird nicht zwischen selbstständigen und unselbstständigen Einkünften unterschieden. Rückzahlung in der Höhe der Überschreitung Link
    Arbeitslosengeld EUR 386,80 monatlich   Verlust des Arbeitslosengeldes Link
    Alterspension keine negative Konsequenz Link
    Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeits- pension Erwerbseinkommen Kürzung laut Anrechnungsbestimmungen Link
    vorzeitige Alterspension  EUR 386,80 monatlich Erwerbseinkommen Verlust der Pension Link
    Kinderbetreuungs- geld EUR 16.200,- jährlich ACHTUNG seit 1.1.2010 weitere Modelle möglich (zB einkommens- abhängige) Rückzahlung in der Höhe der Überschreitung Link
    Alleinverdiener- absetzbetrag EUR 6.000,- jährlich     Link
    Florian Schrenk, BA