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Mag. Wolfram Hitz
Im Rahmen des Forum Alpbach haben sich die Sozialpartner auf einige Eckpunkte im Bereich der künftigen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen geeignet.
Künftig soll es etwa eine Vorabprüfung bei der Anmeldung zur SVA geben, im Rahmen derer GKK und SVA gemeinsam feststellen, welches Versicherungsverhältnis vorliegt. Dies betrifft allerdings nur die Neu-Anmeldung „bestimmter“ freier Gewerbe, die noch definiert werden müssen.
Steht im Rahmen einer Prüfung eine Umqualifizierung im Raum, wird künftig die SVA zwingend zu informieren sein und soll auch berechtigt sein, an den weiteren Feststellungen teilzunehmen und ihre Meinung darzulegen.
Ein von der GKK festgestellter Versichertenstatus bleibt insofern verbindlich, als sich am festgestellten Sachverhalt nichts geändert hat. Dies soll für Feststellungen im Rahmen von Prüfungen gelten, als auch Anfragen bei der GKK ohne Prüfung.
Jene geplante Änderung, die praktisch die meiste Bedeutung haben könnte, ist jene, wonach im Rahmen einer Umqualifizierung die SVA die an sie entrichteten Beträge künftig nicht mehr dem Versicherten, sondern direkt der GKK überweisen soll; dies soll auf die Dienstgeberzahlungen anzurechnen sein.
In Summe daher einige Änderungen, die den Betroffenen in der Praxis in manchen Fällen sicherlich einen Vorteil bringen werden. Die Schlagzeile des KURIER, „Scheinselbständigkeit wird im Keim erstickt“ (siehe Link unten) geht wohl an der Realität und den eigentlich Problemen im Rahmen der Rechtsunsicherheit bei Umqualifizierungen vorbei.
Die legistische Umsetzung (noch im Herbst) bleibt abzuwarten.
Reinigungskräfte als Werkvertragnehmer?
Call Center Mitarbeiter als freie Dienstnehmer?
In den unterschiedlichsten Branchen kommt es laufend zur Problemstellung, inwieweit ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag in Frage kommt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer Vielzahl an Entscheidungen klar gemacht, dass bei Vorliegen unter anderem folgender Merkmale von einem Dienstverhältnis ausgegangen werden muss:
Die Wirtschaftskammer hat eine übersichtliche Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht, die auch eine Checkliste zur Abgrenzung der Rechtsformen enthält.