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Gibt es bei „Homeoffice“ Höchstarbeitszeitgrenzen?
Gilt Gleitzeit bei „Homeoffice“?
Auch die Österreicher arbeiten immer öfter von zu Hause aus. Telearbeit oder „Homeoffice“ bedeutet das Arbeiten beispielsweise von zu Hause aus.
Die Fehleinschätzung, dass das Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsruhegesetz für die Arbeit von zu Hause aus nicht gilt ist falsch, wird aber leider oftmals über die Medien oder durch „Hörensagen“ so kommuniziert.
Tatsache ist, dass es auch für „Homeoffice“ vereinbarte Arbeitszeiten geben muss und die Höchstarbeitszeitgrenzen einzuhalten sind.
Da es keinen Anspruch auf „Homeoffice“ gibt, empfiehlt es sich anlässlich der Gewährung dieser Möglichkeit eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Mangels gesetzlicher Regelung zur Telearbeit ist man in der Gestaltung der Vereinbarung relativ flexibel, insb. was das Ausmaß der gewährten Telearbeit und etwaige Voraussetzungen – beispielsweise Genehmigung durch den Abteilungsleiter – anbelangt.
Die WKO hat einen umfangreichen Artikel veröffentlicht, der sich mit dieser Thematik beschäftigt:
Das Arbeitszeitgesetz formuliert, dass Arbeitszeit auch die Zeit ist, während der einer im Übrigen im Betrieb Beschäftigter in seiner eigenen Wohnung oder Werkstätte oder sonst außerhalb des Betriebes beschäftigt wird.
Damit ist klar:
Auch auf die Beschäftigung des Arbeitnehmers in seiner eigenen Wohnung ist das Arbeitszeitgesetz mit seinem vollen und uneingeschränkten Inhalt anzuwenden.