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Mag. Wolfram Hitz
Die Homeoffice-Neuregelung ist bekanntlich mit 1.4.2021 in Kraft getreten (die abgabenrechtlichen Begleitregelungen bereits rückwirkend mit 1.1.2021). Einen Überblick zu den Eckpunkten finden Sie in der beiliegenden Checkliste, welche in der Zeitschrift ZAS veröffentlich wurde.
Team aktuelles-arbeitsrecht.at
Schrenk, Hitz, Schrenk
aufgrund der sich ständig ändernden Rechtslage, bitte wir Sie zu berücksichtigen, dass ergänzend zu den Unterlagen auch die nach dieser Tabelle dargestellten Updates zu beachten sind!
A K T U E L L
NEUE SEMINARUNTERLAGE (Stand 1.6.2020, kostenlos!)
+ Update_15.7.2020 (download) + Update 17.8.2020 (download)
Arbeits-verhinderung | Entgelt-fortzahlung | Gesetzliche Bestimmung | Zuschuss / Kostenersatz | Gesetzliche Bestimmung | Anmerkung |
Erkrankung des Arbeitnehmers | ja | § 8 Abs 1 AngG, § 2 Abs 1 EFZG | Zuschuss für EFZ (AUVA) | § 53b ASVG | Achtung bei Zusammentreffen von Erkrankung und Quarantäne |
Quarantäne des Arbeitnehmers | ja | §§ 7, 17, 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz | ja, Ersatzanspruch (Bruttobezug samt DG-Anteil zur SV) | § 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz | Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Bezirks-verwaltungsbehörde |
Betreuung eines erkrankten Kindes | ja | § 16 UrlG | nein | – | ggf einseitiger Urlaubsanstritt gem. § 16 Abs 3 UrlG |
Zusammentreffen von Quarantäne und Erkrankung | ja, wenn behördlich angeordnet! | § 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz | ja, Ersatzanspruch (Bruttobezug samt DG-Anteil zur SV) | § 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz | Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Bezirks-verwaltungsbehörde |
Quarantäne aufgrund Aufforderung zur „Selbstisolation“ (zB Tirol-Rückkehrer) | unklar, denkbar ja wegen pers. Dienst-verhinderung | wohl § 8 Abs 3 AngG, § 1154b Abs 5 ABGB | mangels Absonderungs-bescheid unklare Rechtslage | ||
Betreuung eines Kindes wegen Kindergarten- oder Schulschließung („Sonderbetreuungs-freistellung“) | ja, bei Zustimmung des Arbeit-gebers | § 18b AVRAG | 1/3 der Lohnkosten (regelmäßiges Entgelt) | § 18b AVRAG | Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Buchhaltungsagentur des Bundes |
Arbeitsverhinderung wegen Verkehrsbehinderung aufgrund von Quarantäne-maßnahmen | ja | §§ 24, 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz | ja | § 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz | nur bei behördlich (Magistrat, Bezirks-hauptmannschaft) veranlasster Quarantäne (§ 24 Epidemiegesetz) |
Betriebsschließung wegen Maßnahme gem § 1 COVID-19- Maßnahmengesetz |
ja | § 1155 Abs 3 und 4 ABGB | nicht nach dem Epidemiegesetz, sonstiger Kostenersatz derzeit offen | – | keine höhere Gewalt! |
Betriebsschließung oder Quarantäne wegen Maßnahme gem § 2 COVID-19- Maßnahmengesetz |
ja |
§ 1155 Abs 3 und 4 ABGB |
ja |
ausschließlich wenn zusätzliche VO oder Bescheid nach Epidemiegesetz vorhanden |
Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Bezirksverwaltungsbehörde Anmerkung: Verordnungen der BH sind in elektronischer Form auf der Internetseite der Behörde kundzumachen |
Betriebsschließung wegen Auftragsmangels / Arbeitnehmer-mangels | ja | § 1155 Abs 1 ABGB | nein | – | Gegebenenfalls Ersatz für EPU/Familien-unternehmen |
Unterlassung der Arbeitsleistung ohne Grund (zB Handelsmitarbeiter aus Angst vor Ansteckung) | nein | – | – | – | – |
„Corona-Kurzarbeit“, zeitweise Arbeitszeit von 0% möglich (wenn im Kurzarbeitszeitraum mind. 10%) LINK zu Informationen (wko) | ja | § 37b AMSG, RL zur „Corona-Kurzarbeit“ | ja | § 37b AMSG, RL zur „Corona-Kurzarbeit“ | vereinfachtes Verfahren, kürzere Bearbeitungsdauer. Höhe der Beihilfe des AMS gestaffelt nach Bruttobezug |
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Webinare zu arbeitsrechtlichen Aspekten iZm dem Coronavirus
Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, seit 16.3.
NEUES WEBINAR ASW voraussichtlich ab 30.3.2020 verfügbar
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