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    2018, SV-Werte

    Vorraussichtliche Werte in Sozialversicherung 2018

    29. August 2017
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. Wolfram Hitz

    Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat vergangene Woche die voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2018 veröffentlicht.

    Die Höchstbeitragsgrundlage wird voraussichtlich EUR  5.130,- monatlich betragen, die (monatliche) Geringfügigkeitsgrenze wird im kommenden Jahr voraussichtlich EUR  438,05 betragen.

    Link zur NOEGKK (noedis.at)

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    2016, Geringfügigkeit, Geringfügigkeits-grenze, Höchstbeitrag, SV-Werte

    NOEGKK: Voraussichtliche Werte für 2016

    31. August 2015
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein

    Kürzlich wurden im Newsletter “NÖDIS” der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2016 veröffentlicht:

    Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 11/August 2015

    Die voraussichtlichen Werte (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze etc.) für das kommende Jahr liegen bereits vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz).

    Die Aufwertungszahl für 2016 beträgt 1,024. Sie dient u. a. zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.

    Höchstbeitragsgrundlagen

    • täglich: € 162,00
    • monatlich: € 4.860,00
    • jährlich für Sonderzahlungen: € 9.720,00
    • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.670,00

    Geringfügigkeitsgrenzen

    • täglich: € 31,92
    • monatlich: € 415,72
    • Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 623,58

     

    Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
    Ab 2016 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):

    monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
    bis € 1.311,00 0 %
    über € 1.311,00 bis € 1.430,00 1 %
    über € 1.430,00 bis € 1.609,00 2 %
    über € 1.609,00 3 %


    Autorin: Michaela Podgornik/NÖGKK

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    Geringfügigkeits-grenze, SV-Werte

    Voraussichtliche Werte für 2014

    9. August 2013
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Laufendes Dienstverhältnis

    Kürzlich wurden im Newsletter “NÖDIS” der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2014 veröffentlicht:

    Die Aufwertungszahl für 2014 beträgt 1,022; sie dient u. a. zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.

    Höchstbeitragsgrundlagen

    • täglich: € 151,–
    • monatlich: € 4.530,–
    • jährlich für Sonderzahlungen: € 9.060,–
    • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.285,–

    Geringfügigkeitsgrenzen

    • täglich: € 30,35
    • monatlich: € 395,31
    • Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 592,97

    Tägliche Beitragsgrundlage

    • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 24,81 (= monatlich € 744,30)
    • für Zivildiener: € 34,91 (= monatlich € 1.047,30)
    • für Asylwerber: € 33,42 (= monatlich € 1.002,60)

    Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen
    Ab 2014 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages (AV-Beitrag) bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):

    monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
    bis € 1.246,– 0 %
    über € 1.246,– bis € 1.359,– 1 %
    über € 1.359,– bis € 1.530,– 2 %
    über € 1.530,– 3 %

    Auflösungsabgabe 
    Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2014 beträgt € 115,–.

    Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 10/August 2013

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    SV-Werte

    Sozialversicherungs-rechtliche Werte 2013

    8. Januar 2013
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein

    Laden Sie sich hier die detaillierte Aufstellung inklusive der Werte ab 2007 runter

    Kurzübersicht

    Geringfügigkeitsgrenze   monatlich  €       386,80
    Geringfügigkeitsgrenze täglich  €         29,70
    Grenzwert für pauschale Dienstgeberabgabe  €       580,20
    Höchstbeitragsgrundlage mit SZ  €    4.440,00
    Höchstbeitragsgrundlage jährlich für SZ  €    8.880,00
    Höchstbeitragsgrundlage ohne SZ  €    5.180,00
    Auflösungsabgabe  €       113,00
    Selbstversicherung monatlich § 19a ASVG  €         54,59
    Nachtschwerarbeitsbeitrag 3,7 %
    Sachbezug Zinsersparnis (Freibetr. € 7.300,-) 2%
    Werte für Wohnraumbewertung je m²
    Burgenland € 4,70
    Kärnten € 6,03
    Niederösterreich € 5,29
    Oberösterreich € 5,58
    Salzburg € 7,12
    Steiermark € 7,11
    Tirol € 6,29
    Vorarlberg € 7,92
    Wien € 5,16

    Tags

    ASVG, Sozialversicherung, SV-Werte

    Voraussichtliche Werte für 2013

    24. August 2012
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Laufendes Dienstverhältnis

    Kürzlich wurden im Newsletter „NÖDIS“ der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die voraussichtlichen SV-Werte für das Jahr 2013 veröffentlicht.

    Die Aufwertungszahl für 2013 beträgt 1,028. Sie dient u. a. zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.

    Höchstbeitragsgrundlagen:

    • täglich: € 148,– *)
    • monatlich: € 4.440,–
    • jährlich für Sonderzahlungen: € 8.880,–
    • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.180,–

    *) inkl. zusätzliche Erhöhung um € 3,– täglich gemäß 2. Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl. I Nr. 35/2012 vom 24.4.2012)

    Geringfügigkeitsgrenzen:

    • täglich: € 29,70
    • monatlich: € 386,80
    • Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 580,20

    Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen

    Ab 2013 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages (AV-Beitrag) bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):

    monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
    bis € 1.219,– 0 %
    über € 1.219,– bis € 1.330,– 1 %
    über € 1.330,– bis € 1.497,– 2 %
    über € 1.497,–  3 %

    Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 8/August 2012