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Die Sozialpartner – WKO und die GPA-djp – haben sich auf ein neues Modell für Samstagsbeschäftigung im Handel geeinigt.
Ab 1.9.2013 können Handelsangestellte grundsätzlich jeden Samstag ganztags tätig sein, allerdings werden sog. „Super-Wochenenden“ eingeführt.
Nach dem neuen Modell hat jeder Angestellte Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte „Super-Wochenenden“ (= durchgehende Freizeit von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) im Zeitraum von sechs Monaten. Diese „Super-Wochenenden“ sind spätestens 13 Wochen im Vorhinein im Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu planen.