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Wie das Landesverwaltungsgericht Tirol im Jänner entschieden hat, stellt die Anforderung „Muttersprache Deutsch“ in einer Stellenausschreibung mit dem Vermerk, dass eine Bewerbung andernfalls nicht berücksichtigt werden kann eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit dar.
Näheres siehe ARD 6394/11/2014