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    2020, Arbeitsrecht, LSD-BG, Regierung, Regierungsprogramm

    Regierungsprogramm 2020-2024, mögliche Neuerungen im Arbeitsrecht

    3. Januar 2020
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Krankenstand, Laufendes Dienstverhältnis, Schwangerschaft
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Das kürzlich veröffentlichte Regierungsprogramm beinhaltet im Bereich der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts großteils nur sehr vage Vorhaben, wir gehen auf die wohl relevantesten Punkte etwas näher ein. Vorauszuschicken ist, dass dies nur ein Ausblick auf mögliche Vorhaben der neuen Regierung ist, eine konkrete Umsetzung der behandelten Punkte ist derzeit nicht absehbar.

    Entgeltfortzahlung

    • Evaluiert werden soll die Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft und Zivildienern. Konkreteres lässt sich dem Regierungsprogramm nicht entnehmen.
    • Evaluiert werden sollen auch Finanzierungsmodelle der wiederholten Entgeltfortzahlung im langen Krankheitsfall, nicht zu Lasten der Arbeitnehmer.

    Mindestlohn

    • Die künftige Regierung hat das Vorhaben formuliert einen Mindestlohn für kollektivvertragsfreie Bereiche “mit geeigneten Mitteln” einzuführen, es wird hier das Bundeseinigungsamt ins Spiel gebracht. Auf Gesetzesebene wird also wohl auch künftig kein Mindestlohn eingeführt.
    • Bei bestehenden Kollektivverträgen sieht die künftige Bundesregierung Handlungsbedarf. Das Bundeseinigungsamt soll Lohn- und Gehaltserhöhungen in Kollektivverträgen einseitig durchführen können, wenn es zu keiner Einigung der Sozialpartner kommt.

    Auszeit

    • Zum einen ist die Einführung eines “Zeitwertkontos” angedacht, um Mitarbeitern auf freiwilliger Basis eine längere Auszeit zu ermöglichen. Denkbar ist hier wohl ein Gesetz, welches sich an bestehenden Sabbatical-Modellen in Kollektivverträgen (zB WT-KV) orientiert. Details lässt man hier offen.
    • Geprüft werden sollen auch Sabbatical-Modelle in Verbindung mit einer aufschiebenden Wirkung für die Pension.

    Kurzarbeit
    Kurzarbeit soll nicht nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern auch bei der Umstellung von Betrieben auf ökologische und klimafreundliche Produktionsweisen oder digitaler Umrüstung zur Sicherung von Beschäftigung möglich sein.

    Lohnnebenkosten
    Im Regierungsprogramm ist nur die Prüfung etwaiger Potentiale zur Lohnnebenkostensenkung ohne Leistungsreduktion festgehalten, Details spart man aus.

    LSD-BG
    Aufgrund des noch vor dem Jahreswechsel diskutierten Urteils des EuGH (“Andritz-Urteil” 12. 9. 2019, C-64/18 – Maksimovic) sollen Handlungsbedarfe evaluiert werden das LSD-BG an die EuGH-Judikatur anzupassen. Hier hat die Regierung wohl dringenden Handlungsbedarf.

    “Will daher der Gesetzgeber das Strafregime des LSD-BG aufrechterhalten, muss er dringendst handeln und das Gesetz an die EuGH-Judikatur anpassen”, so etwa Dr. Kühteubl.

    Insgesamt lässt sich dem Regierungsprogramm wenig entnehmen, allerdings können etwa die angedachten Anpassungen bei den Mindestlöhnen, die Handlungsbedarfe bei diversen Bestimmungen des LSD-BG und die Evaluierung der Entgeltfortzahlung durchaus gewichtige Neuerungen mit sich bringen.

    zum Regierungsprogramm (pdf auf der Seite der Volkspartei)

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    LSD-BG

    Änderungen des LSD-BG (BGBl I Nr. 64/2017)

    9. Juni 2017
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. Friedrich Schrenk
    • Vereinfachungen für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche
      • ZKO-Meldung einer Entsendung oder Überlassung nach Ö in der Transportbranche nur noch pauschal für jeweils 6 Monate
      • Angabe der AN und der behördlichen Kennzeichen der Kfz
      • Bisher vorgesehenen Angaben zum Auftraggeber oder Beschäftigungsort entfallen
      • Jeweiliger Lenker des Kfz gilt ohne Weiteres als Ansprechperson
      • Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und Arbeitszeitaufzeichnungen ab Einreise ins Bundesgebiet im Fahrzeug bereitzuhalten oder in elektronischer Form zugänglich zu machen
      • Lohnzettel, Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege, Unterlagen betreffend Lohneinstufung sowie Arbeitszeitaufzeichnungen für mobilen AN im Transportbereich auf Verlangen der Abgabenbehörden innerhalb von 14 Tagen zu übermitteln
    • Neuregelungen treten mit 1.6.2017 in Kraft und sind auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31.5.2017 ereignet haben

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    2017, Entsendung, LSD-BG, Sozialministerium

    LSD-BG: Entsendungen von Arbeitnehmern in der Transportbranche – Informationsblatt des Sozialministeriums

    2. Februar 2017
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Ausländerbeschäftigung, Laufendes Dienstverhältnis

    Das Sozialministerium stellt zum Thema „Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EWR und der Schweiz“ ein Informationsblatt zur Verfügung. Dies insb, um Sachverhalte iZm dem LSD-BG 2017 zu erörtern.

    WICHTIG: Hierbei handelt es sich lediglich um ein Informationsschreiben
    https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/0/9/0/CH3434/CMS1485789045194/information_ueber_entsendungen.pdf

    Ein Auszug:

    Entsendungen im Sinne des LSD-BG sind insbesondere folgende Konstellationen:

    • Kabotage (Beladung und Entladung erfolgen in Österreich)
    • Zielverkehr nach Österreich (Beladung erfolgt außerhalb von Österreich, Entladung erfolgt in Österreich), auch für einen Auftraggeber außerhalb Österreichs
    • Quellverkehr von Österreich durch nichtösterreichische Unternehmen (Beladung erfolgt in Österreich, Entladung erfolgt außerhalb von Österreich), auch für einen Auftraggeber außerhalb Österreichs
    • Die vorgenannten Aufzählungen gelten sinngemäß auch für die Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, grundsätzlich auch touristische Reisebewegungen mit Zielen/Destinationen innerhalb von Österreich)

    Auch unregelmäßige oder einmalige Transporte sind Entsendungen.

    Weiters darf auf die Plattform http://www.entsendeplattform.at  hingewiesen werden, hier finden Sie unter „Downloads“ hilfreiche Übersichtstabellen.

     

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    Lohndumping, LSD-BG

    LSD-BG kundgemacht

    13. Juni 2016
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein
    Florian Schrenk, BA

    Wir bereits im März (siehe Artikel) angekündigt wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG) kundgemacht.

    Ein Auszug aus den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage:

    In Umsetzung des Regierungsprogramms und der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) (im Folgenden: Durchsetzungsrichtlinie), ABl. Nr. L 159 vom 28.05.2014 S. 11, sind im Bereich der Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung folgende wesentlichen Maßnahmen vorgesehen:

    Herauslösen der Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping aus dem AVRAG und Schaffung eines formal neuen Gesetzes (LSD-BG) im Sinne einer Kodifikation mit einer klareren und übersichtlicheren Struktur, die dem Rechtsanwender ein leichteres Verständnis der komplexen Rechtsmaterie ermöglichen soll;

    – Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie zur wesentlichen Verbesserung der Durchführbarkeit von Verwaltungsstrafverfahren gegen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Österreich grenzüberschreitend entsenden oder überlassen;

    – Einbindung der Beschäftigungsverhältnisse nach dem Heimarbeitsgesetz in das Lohnkontrollgefüge nach dem LSD-BG; – verstärkte Einbindung des Landarbeitsrechts in das LSD-BG im Vergleich zur Vorgängerregelung;

    – Harmonisierung der Regelungen über die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im AVRAG und im AÜG im neuen LSD-BG;

    – Erweiterung der Ausnahmeregelungen für bestimmte Formen der Dienstleistungserbringung im Rahmen von grenzüberschreitenden Entsendungen nach Österreich;

    Link zum Gesetz (ris.bka.gv.at)

     

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    LSD-BG

    Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG wird eigenes Gesetz

    23. März 2016
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein

    Florian Schrenk, BA

    Die umfassende Novellierung des LSDB-G (Novelle im AVRAG) mit 1.1.2015 und die dazu erlassenen Klarstellungen (LSDB-RL 2015), die im Mai 2015 verlautbart wurden, brachten eine Reihe von Neuerungen mit sich.

    Die Bestimmungen des LSDB-G finden bislang in den §§7d ff AVRAG Platz, dies soll sich nun ändern.

    LSD-BG wird eigenes Gesetz

    Laut dem Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz soll ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping- (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) geschaffen werden.

    Der Entwurf samt Erläuterungen wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz veröffentlicht.

    „In Umsetzung des Regierungsprogramms und der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsende-Richtlinie [Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie 96/71/EG und zur Änderung der IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012] sind im Bereich der Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung folgende wesentlichen Maßnahmen vorgesehen:
    – Herauslösen der LSDB-Regelungen aus dem AVRAG und Schaffung eines formal neuen Gesetzes (LSD-BG) im Sinne einer Kodifikation mit einer klareren und übersichtlicheren Struktur, die dem/der Rechtsanwender/in ein leichteres Verständnis der komplexen Rechtsmaterie ermöglichen soll;“, so in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage.

    Mit dem neuen Gesetz soll das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden.

    Die Änderungen erfolgen hinsichtlich einer Zusammenstellung der einschlägigen Bestimmungen in einem Gesetz, dem LSD-BG. Inlandssachverhalte bleiben wohl unberührt.

     

    Link zum Begutachtungsentwurf

    Link zur Pressemitteilung des Sozialministers