Services

icon_xing_01

___

___

___

  • Tags

    KFZ, Sachbezug

    Maximalbetrag für KFZ Sachbezug wird ab 1.3.2014 angehoben

    24. Februar 2014
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis

    Ab 1.3.2014 wird der Maximalbetrag für den Sachbezug bei Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrtzeuges angehoben.

    Dieser beläuft sich auf EUR 720,- anstelle der bisherigen EUR 600,-

    Dementsprechend erhöht sich auch der Maximalbetrag für den „halben“ Sachbezug auf EUR 360,- anstelle der bisherigen EUR 300,-

    Anmerkung für die Praxis: Dies gilt auch für bestehende KFZ Sachbezüge, kontrollieren Sie die entsprechenden Dienstnehmer in der LV 03/2014.

    Link zu § 4 der Sachbezugswerteverordnung