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Ab 1.3.2014 wird der Maximalbetrag für den Sachbezug bei Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrtzeuges angehoben.
Dieser beläuft sich auf EUR 720,- anstelle der bisherigen EUR 600,-
Dementsprechend erhöht sich auch der Maximalbetrag für den „halben“ Sachbezug auf EUR 360,- anstelle der bisherigen EUR 300,-
Anmerkung für die Praxis: Dies gilt auch für bestehende KFZ Sachbezüge, kontrollieren Sie die entsprechenden Dienstnehmer in der LV 03/2014.