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Mag. Wolfram Hitz
In den letzten Tagen sorgten diverse Aussagen für Verwirrung, vor allem halten sich die beiden nachfolgenden Mythen:
„Die arbeitsrechtlichen Neuregelungen würden erst mit 1.7.2021 in Kraft treten.“
„Der Nationalratsbeschluss würde erst Mitte April 2021 erfolgen.“
Beides ist jedoch nicht korrekt.
Um wieder etwas Struktur in die Chronologie zu bringen finden Sie nachfolgenden Zeitplan:
Ein Inkrafttreten der Bestimmungen zum steuerfreien Homeoffice-Pauschale bzw der Änderungen bei Werbungskosten wurde rückwirkend mit 1.1.2021
Eine Veröffentlichung im BGBl ist mit Stand heute (17.3.2021) noch nicht erfolgt.
Ein Inkrafttreten ist hier mit 1.4.2021 geplant; einzig die Regelungen zur SV-Freiheit der Homeoffice-Pauschale werden (gekoppelt an das Steuerrecht) rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft treten.
Eine Veröffentlichung im BGBl wird dann wohl erst im April 2021 erfolgen.