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    Homeoffice 2021, Inkrafttreten, Rückwirkend

    Wann tritt das Homeoffice-Paket 2021 nun wirklich in Kraft?

    17. März 2021
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein
    Mag. Wolfram Hitz

    In den letzten Tagen sorgten diverse Aussagen für Verwirrung, vor allem halten sich die beiden nachfolgenden Mythen:

    Die arbeitsrechtlichen Neuregelungen würden erst mit 1.7.2021 in Kraft treten.

    Der Nationalratsbeschluss würde erst Mitte April 2021 erfolgen.

    Beides ist jedoch nicht korrekt.

    Um wieder etwas Struktur in die Chronologie zu bringen finden Sie nachfolgenden Zeitplan:

    • Die steuerrechtlichen Begleitmaßnahmen zum Homeoffice-Paket wurden bereits im Februar 2021 im Rahmen des „2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – 2. COVID-19-StMG“ beschlossen.

      Ein Inkrafttreten der Bestimmungen zum steuerfreien Homeoffice-Pauschale bzw der Änderungen bei Werbungskosten wurde rückwirkend mit 1.1.2021

      Eine Veröffentlichung im BGBl ist mit Stand heute (17.3.2021) noch nicht erfolgt.

    • Die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen werden voraussichtlich in der Nationalratssitzung am 24.3.2021 beschlossen

      Ein Inkrafttreten ist hier mit 1.4.2021 geplant; einzig die Regelungen zur SV-Freiheit der Homeoffice-Pauschale werden (gekoppelt an das Steuerrecht) rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft treten.

    Eine Veröffentlichung im BGBl wird dann wohl erst im April 2021 erfolgen.