Mag. Wolfram Hitz
Florian Schrenk, B.A., LL.M.
Im Ministerrat vom 27.1.2021 wurden die Eckpunkte für eine neue Homeoffice-Regelung beschlossen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
- Die geplante Neuregelung sieht weder ein Recht auf Homeoffice, noch eine Pflicht dazu vor
- Eine Beendigung von Homeoffice aus wichtigem Grund soll gesetzlich geregelt werden
- neuer Betriebsvereinbarungstatbestand für eine Homeoffice-Regelung
- analoge Anwendung des DHG für im Haushalt lebende Personen (und Tiere) für Schäden an bereitgestellten Arbeitsmitteln
- Bestätigung des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice
- Pflicht für den Arbeitgeber die „erforderlichen digitalen Arbeitsmittel“ zur Verfügung zu stellen
Details zu den geplanten Regelungen finden Sie ua unter nachfolgenden Links:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/homeoffice-die-kuenftigen-regelungen.html
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:3aac2886-d015-4fba-8c13-d3e32d605f83/46_10_mrv.pdf