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    2018, GKK, Mutterschutz, Verordnung, vorzeitig

    Vorzeitiger Mutterschutz ab 1.1.2018 – Feststellung durch Arzt im EU-Ausland möglich?

    15. Januar 2018
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis, Schwangerschaft
    Florian Schrenk, BA

    Die Feststellung des vorzeitigen Mutterschutzes ist seit 1.1.2018 durch einen Facharzt (Frauenarzt oder Internist) möglich.

    Aus der Verordnung geht nicht hervor, ob auch Fachärzte aus dem EU-Ausland ein solches Zeugnis für die jeweilige Gebietskrankenkasse ausstellen dürfen.

    Zumal eine Einschränkung auf österreichische Ärzte dem EU-Recht widersprechen würde, werden die Gebietskrankenkassen derartige Zeugnisse wohl auch von ausländischen Ärzten akzeptieren müssen, dies allerdings bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

    • Es muss erkennbar sein, dass es sich um einen entsprechenden Facharzt handelt
    • Das Zeugnis muss in deutscher (oder zumindest englischer) Sprache vorliegen
    • Die Formvorschriften gemäß Verordnung müssen einhalten werden (vorgesehene Formulare – online abrufbar)

     ACHTUNG: Dies ist nur eine unverbindliche Auskunft basierend auf Gesprächen mit Fach- und Rechtsabteilungen verschiedener Gebietskrankenkassen. Ob es eine klarstellende Information der Gebietskrankenkassen geben wird, bleibt fraglich.