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Florian Schrenk, BA
Die Feststellung des vorzeitigen Mutterschutzes ist seit 1.1.2018 durch einen Facharzt (Frauenarzt oder Internist) möglich.
Aus der Verordnung geht nicht hervor, ob auch Fachärzte aus dem EU-Ausland ein solches Zeugnis für die jeweilige Gebietskrankenkasse ausstellen dürfen.
Zumal eine Einschränkung auf österreichische Ärzte dem EU-Recht widersprechen würde, werden die Gebietskrankenkassen derartige Zeugnisse wohl auch von ausländischen Ärzten akzeptieren müssen, dies allerdings bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
ACHTUNG: Dies ist nur eine unverbindliche Auskunft basierend auf Gesprächen mit Fach- und Rechtsabteilungen verschiedener Gebietskrankenkassen. Ob es eine klarstellende Information der Gebietskrankenkassen geben wird, bleibt fraglich.