Services

icon_xing_01

___

___

___

  • Tags

    Gehaltsschema, Handel, Kollektivvertrag, neu

    Neue Gehaltsordnung im Handel – erste Informationen

    19. September 2017
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Laufendes Dienstverhältnis

    Mit 1.12.2017 tritt ein neuer Kollektivvertrag für die Angestellten im Handel in Kraft, wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen vorab zusammengefasst:

    Allgemeines

    • neuer KV tritt mit 1.12.2017 in Kraft
    • Übergangszeitraum 4 Jahre
    • Stichtag für den Wechsel in das neue Gehaltssystem frei wählbar
      • zu jedem Monatsersten möglich
      • späteste innerbetriebliche Umsetzung: 1.12.2021
    • Stichtagsregelung
      • alle AN gleichzeitig in neuen KV
      • wenn Firma noch im alten KV, dann auch neue Arbeitsverhältnisse ab 1.12.2017 nach alten Regelungen
    • Mitarbeiter müssen 3 Monaten vor dem Übergang über diesen informiert werden

    Neues Entgeltsystem (Auszug)

    • detaillierte Beschreibung der Beschäftigungsgruppen
    • Referenzfunktionen mit genauen Tätigkeitsbeschreibungen
    • Reduktion von 8 Gehaltstafeln und 2 Gehaltsgebieten auf 1 Gehaltstafel, die für den gesamten Handel gültig ist.
    • Deckelung der Anrechnung der Vordienstzeiten mit 7 Jahren
    • Anrechnung von Arbeiterzeiten zu 50%
    • Einstiegsgehalt von € 1.600,– für Angestellte mit kaufmännischer Ausbildung

    weitere Besonderheiten, Sonderregelungen

    • Umreihung bei dauerhafter Vertretung
    • Vertretungsgeld bei zeitweiser Vertretung
    • Sonderregelungen für Trainees
    • „Transparenz bei all-in“

     

    weitere Informationen folgen