Mit 1.12.2017 tritt ein neuer Kollektivvertrag für die Angestellten im Handel in Kraft, wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen vorab zusammengefasst:
Allgemeines
- neuer KV tritt mit 1.12.2017 in Kraft
- Übergangszeitraum 4 Jahre
- Stichtag für den Wechsel in das neue Gehaltssystem frei wählbar
- zu jedem Monatsersten möglich
- späteste innerbetriebliche Umsetzung: 1.12.2021
- Stichtagsregelung
- alle AN gleichzeitig in neuen KV
- wenn Firma noch im alten KV, dann auch neue Arbeitsverhältnisse ab 1.12.2017 nach alten Regelungen
- Mitarbeiter müssen 3 Monaten vor dem Übergang über diesen informiert werden
Neues Entgeltsystem (Auszug)
- detaillierte Beschreibung der Beschäftigungsgruppen
- Referenzfunktionen mit genauen Tätigkeitsbeschreibungen
- Reduktion von 8 Gehaltstafeln und 2 Gehaltsgebieten auf 1 Gehaltstafel, die für den gesamten Handel gültig ist.
- Deckelung der Anrechnung der Vordienstzeiten mit 7 Jahren
- Anrechnung von Arbeiterzeiten zu 50%
- Einstiegsgehalt von € 1.600,– für Angestellte mit kaufmännischer Ausbildung
weitere Besonderheiten, Sonderregelungen
- Umreihung bei dauerhafter Vertretung
- Vertretungsgeld bei zeitweiser Vertretung
- Sonderregelungen für Trainees
- „Transparenz bei all-in“
weitere Informationen folgen