___
___
___
Im Rahmen mehrerer Verhandlungsrunden haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Kollektivvertrag – gültig ab 1.5.2015 – geeinigt. Dieser beinhaltet grundlegende Änderungen für die Arbeiter, ein Überblick:
Lohnverrechner, die Gastronomiebetriebe in Wien betreuen, wissen: Der 1.5. ist längst kein verlässlicher Stichtag mehr für die neuen Lohn- und Gehaltstabellen.
So waren die Stichtage im FV Gastronomie für Wien in den vergangenen Jahren folgende:
1.5.2011, 1.7.2012, 1.12.2012, 1.5.2013 und nun der 1.9.2014.
Für den FV Hotellerie und den FV Kaffeehäuser gelten in Wien wiederum andere Stichtage.
Viele Lohnverrechner haben heuer bei der Mai-Abrechnung vergeblich nach einer neuen Lohn- und Gehaltstabelle gesucht. Die sonst ab 1.5. gültigen Lohn- und Gehaltstabellen blieben vorerst aus.
Später als gewohnt wurden schließlich die neuen Lohn- und Gehaltstafeln veröffentlicht, mit Gültigkeit ab 1.7.2012. Allerdings nicht für alle Bundesländer!
In einem Übereinkommen vom Juli 2012 zwischen dem FV Gastronomie und dem FV Hotellerie für die Arbeitgeberseite und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier auf Arbeitnehmerseite wurde ua eine Anhebung der Kollektivvertragslöhne und -gehälter auf mindestens EUR 1.300,00 ab 1.12.2012 vereinbart.
Wichtiger Hinweis: Werden nicht alle Lohn- und Gehaltserhöhungen berücksichtigt, kann nach den Bestimmungen des § 7i Abs. 3 AVRAG bestraft werden! Link
In Tirol sind die neuen Lohn- und Gehaltstafeln erst ab 1.8. gültig, die Erhöhung auf den neuen Mindestgehalt bzw Mindestlohn per 1.12. wird nicht mitgetragen.
Im Burgenland sind die neuen Lohn- und Gehaltstafeln zwar auch bereits ab 1.7. gültig, die Erhöhung auf den neuen Mindestgehalt bzw Mindestlohn per 1.12. wird jedoch ebenso nicht mitgetragen.
Neue Lohn- und Gehaltestafeln
1.5.2011 | 1.7.2012 | 1.8.2012 | 1.12.2012 | 1.5.2013 (vorausssichtlich) |
alle Bundesländer | alle Bundesländer ausser Tirol | Tirol | alle Bundesländer ausser Tirol und Burgenland | alle Bundesländer |
Florian Schrenk, BA