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Florian Schrenk, BA
Die Gewerkschaften PRO-GE und die GPA-djp haben mit dem Fachverband Fahrzeugindustrie einen KV-Abschluss (Arbeiter-Kollektivvertrag in der für den Fachverband Fahrzeugindustrie geltenden Fassung bzw. Rahmenkollektivvertrag, Zusatzkollektivverträge und Gehaltsordnung für Angestellte in der für den Fachverband Fahrzeugindustrie geltenden Fassung) erzielt, der neben einer Lohnerhöhung von 2,1 % auch eine Freizeitoption vorsieht, wie wir sie bereits aus anderen Kollektivverträgen kennen:
Die sog. Freizeitoption ist arbeitsrechtlich als eine Ermächtigung des Kollektivvertrags zu verstehen, anstelle der vorgegebenen Lohnerhöhung durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung ein zusätzliches Freizeitausmaß zu vereinbaren.
Was sieht eine solche Vereinbarung vor?
Auszug aus dem Protokoll zum eingangs erwähnten KV-Abschluss:
Freizeitoption:
…
Kollektivverträge können dem Dienstnehmer das Wahlrecht zwischen einer Lohnerhöhung und einem höheren „Freizeitanspruch“ gewähren. Hierzu muss es Betriebsvereinbarungen und/oder Einzelvereinbarungen geben. Durch diese Vereinbarung wird monatlich ein gewisses Ausmaß an Zeitguthaben erworben, das nach Vereinbarung als Zeitausgleich konsumiert werden kann – ähnlich wie man das vom Zeitguthaben innerhalb von Gleitzeitvereinbarungen kennt. Der bisher gewährte Lohn ändert sich nicht.
ACHTUNG: Ermächtigt der Kollektivvertrag nicht zum „Lohnverzicht“, darf eine entsprechende Vereinbarung auch nicht getroffen werden. Widrigenfalls drohen Strafen nach dem LSDB-G !
Link zum Artikel auf wirschaftsblatt.at
Link zum Protokoll zum Lohnabschluss auf fahrzeugindustrie.at
Link zu einem Informationsblatt der wko (FV Bergwerke/Stahl)