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    Ferialpraktikant, Praktikum, Schnupper-lehre

    Ferialpraktikant, Ferialarbeiter oder doch Schnupperlehrling?

    2. Juli 2014
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis

    Ob ein Dienstnehmer als Ferialpraktikant, Ferialarbeiter oder als Schnupperlehrling etc. anzumelden ist, wird dieser Tage häufig gefragt.

    Die Unterscheidung ist nicht nur aus Gründen der Sozialversicherung wichtig, auch die arbeitsrechtlichen Unterschiede sind wesentlich.

    Wir haben vergangenes Jahr einen umfassenden Artikel zu diesem Thema verfasst (Link), auch brisante Urteile zum den Themen „Schnupperlehre“ und „Probetage“ haben wir behandelt (Link).

    Nun haben sich auch die Gebietskrankenkassen umfassend mit diesem Thema beschäftigt und behandeln in einem Praxisleitfaden auch die arbeitsrechtlichen Aspekte.

    Ein Auszug – Praxisleitfaden für Praktikanten:
    Ferialarbeiter und Ferialangestellte

    Arbeitsrecht

    • Es besteht Anspruch auf zumindest jenes Entgelt (dazu zählen auch Sonderzahlungen), das laut Kollektivvertrag bzw. den gesetzlichen Bestimmungen für die Tätigkeit vorgesehen ist.
    • Dem Ferialarbeiter bzw. -angestellten gebühren Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsentgelt etc.
    • Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV) in der Höhe von 1,53% der Beitragsgrundlage sind durch den Dienstgeber zu leisten, wenn die Beschäftigung länger als einen Monat dauert.

    Auch die WKO stellt hierzu Informationen zur Verfügung, ein Auszug – www.wko.at :

    Ferialpraktikant – arbeitsrechtlich

    Ferialpraktikanten sind im Rahmen des Lehrplanes der Schule bzw. des Studienplanes der Universität zu einer praktischen Ergänzung ihrer theoretischen Ausbildung angehalten.
    Hierbei handelt es sich um eine im Detail vorgeschriebene bzw. in der Praxis übliche Tätigkeit in Betrieben, die es den Ferialpraktikanten ermöglicht, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben sowie konkrete Erfahrungen im unternehmerischen Alltag zu machen.

    Praxisleitfaden der Gebietskrankenkassen (noedis.at)

    Link zur Themenseite der WKO