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    Altkatholisch, EuGH, Evangelisch, Feiertag, halber, Karfreitag

    Karfreitag wird „halber“ Feiertag – Freistellungsanspruch ab 14 Uhr

    19. Februar 2019
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. Wolfram Hitz

    Wie die Regierung heute, zwei Monate vor dem Karfreitag 2019, bekanntgegeben hat, wird der 19.4.2019 zwar ein Feiertag für alle werden – allerdings nur ein „halber“. Angekündigt wurde, dass alle Arbeitnehmer ab 14 Uhr einen Anspruch auf Feiertagsruhe haben sollen.

    Die detaillierte Ausformulierung ist noch offen, allerdings wird ein Beschluss in der Nationalratssitzung Ende Februar erfolgen, sodass bereits der heurige Karfreitag der neuen Regelung unterliegen wird.

    Im Hinblick auf viele zu erwartende Detailfragen ist es ratsam, die tatsächliche Beschlussfassung im Nationalrat abzuwarten und allfällige innerbetriebliche Anfragen von Arbeitnehmer vorerst nur mit dem Verweis auf die folgende Gesetzesänderung zu beantworten.

    zum Hintergrund der Neuregelung

    zum Artikel auf diepresse.com

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    Altkatholisch, EuGH, Evangelisch, Feiertag, Karfreitag

    EuGH: Karfreitag (fürs erste) ein Feiertag für alle Arbeitnehmer – wenn vom Arbeitnehmer verlangt.

    23. Januar 2019
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. Wolfram Hitz

    Am 22.1.2019 hat der EuGH seine Entscheidung zum Vorabentscheidungsersuchen des OGH bzgl „Karfreitag“ bekanntgegeben (22.1.2019; Cresco Investigation vs. Markus Achatzi; RS C-193/17).
    Der EuGH kam zum Schluss, dass die Bestimmung in § 7 Abs 3 ARG, wonach der Karfreitag nur für Angehörige bestimmter Konfessionen (insbesondere Evangelische) ein Feiertag und somit arbeitsfrei ist, dem EU-Recht widerspricht.

    Neben dem Verstoß gegen die Gleichbehandlungs-Rahmen-Richtlinie würde zusätzlich ein Verstoß gegen die Grundrechtecharta vorliegen. Diese verbietet verschiedene Formen der Diskriminierung auch dann, wenn sie aus Verträgen zwischen Privatpersonen resultieren.

    Arbeitnehmer können nach dieser Entscheidung künftige einen freien Karfreitag begehren, solange der österreichische Gesetzgeber keine (gleichheitskonforme) Änderung im ARG erlassen hat.

    Wenn dies nicht rechtzeitig vor dem heurigen Karfreitag, 19.4.2019 geschieht, müssten Arbeitgeber an diesem Tag allen Arbeitnehmern auf deren ausdrücklichen Wunsch, freigeben oder, wenn die Arbeitgeber auf der Arbeitsleistung bestehen, Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 (5) ARG gewähren.

    Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber zeitgerecht agiert. Im Raum steht ein möglicher „Tausch“ mit dem Pfingstmontag, sodass der Karfreitag für alle ein Feiertag wird, aber der Pfingstmontag seinen Status als gesetzlicher Feiertag verlieren könnte.

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    ARG, Feiertag, Karfreitag

    EuGH: Karfreitagsregelung ist diskriminierend – es sollen alle arbeiten!

    3. September 2018
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. Wolfram Hitz

    Ein konfessionsloser Arbeitnehmer hat bekanntlich ein Musterverfahren bzgl der Regelung zur bezahlten Freistellung für Angehörige der Evangelischen und Altkatholischen Kirche am Karfreitag in § 7 Abs 3 ARG angestrebt. Dies mit der Begründung, dass in der Regelung eine Diskriminierung aller anderen AN bestehe und mit der Zielsetzung, dass alle AN einen Feiertag bz. die doppelte Bezahlung für Arbeitsleistungen am Karfreitag erhalten. Obwohl der OGH darin keine Diskriminierung sieht, hat er dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Der nun vorliegende Schlussantrag des Generalanwalts stellt tatsächlich eine Diskriminierung fest, wenn Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften am Karfreitag einen Feiertag haben und bei dennoch geleisteter Arbeit das doppelte Entgelt erhalten, während AN, die diesen Kirchen nicht angehören, diesen Anspruch nicht haben.

    Allerdings bedeutet dies nicht, dass – wie vom Kläger angestrebt – alle anderen Arbeitnehmer ebenso einen Feiertag bekommen bzw allenfalls das doppelte Entgelt für dennoch geleistete Arbeit. Die Diskriminierung ist in diesem Fall durch den Mitgliedsstaat gegeben und nicht durch den Arbeitgeber.

    Es bleibt die Entscheidung des EuGH abzuwarten, wobei dieser in der Regel dem Antrag des Generalanwalts folgt. Das Ergebnis dürfte aber kein weiterer Feiertag , sondern ein normaler Arbeitstag für alle sein.

    § 7 ARG (ris.bka.gv.at)

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    Feiertag

    Karfreitag: Bald ein weiterer Feiertag für alle?

    22. Juni 2016
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, BA

    Die gesetzlichen Feiertage sind in § 7 Abs. 2 ARG geregelt. Über diese allgemeinen Feiertage hinaus ist gemäß § 7 Abs. 3 ARG für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche auch der Karfreitag ein Feiertag.

    Nun beschäftigt sich der OGH mit der Frage, ob es sich hierbei um eine Ungleichbehandlung auf Grund der Religion handelt und gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU verstößt.

    Auslöser ist die Klage eines Mannes ohne religiösem Bekenntnis, der 2015 am Karfreitag acht Stunden gearbeitet hatte und vom Arbeitgeber die Zahlung von Feiertagsarbeitsentgelt verlangte.

    Das Erstgericht wies die Klage ab, das OLG Wien gibt dem Kläger recht. Nun muss der OGH entscheiden.

    Diese Entscheidung könnte – so das Urteil des OLG Wien bestätigt wird – weitreichenden Konsequenzen haben. Gilt der Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitnehmer, dann ist Arbeitsleistung an diesem Tag mit dem Feiertagsarbeitsentgelt und etwaigen Feiertagszuschlägen laut KV zu vergüten.

    So bald der OGH ein Urteil gefällt hat, werden wir umgehend berichten!

    § 7 ARG

    Artikel in der Salzburger Nachrichten (salzburg.com)

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    ARG, Feiertag

    KV Handel – Heuer Spezielle Konstellation bei Weihnachtssamstagen

    26. November 2012
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis

    Der Feiertag „Maria Empfängnis“ am 8.12. fällt heuer auf einen Samstag. Dadurch ergibt sich eine besondere Konstellation.

    Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sowie der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter regelt: (mehr …)