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    Bildungsteilzeit, Fachkräftepaket

    Bildungsteilzeit – ACHTUNG, falsche Formulierungen kursieren im Internet

    6. Februar 2013
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis

    Der Ministerrat hat am 29. Jänner, neben leichten Verschärfungen bei der Bildungskarenz, zwei Weiterbildungsmaßnahmen beschlossen. Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Auf der Homepage des BMASK ist der Begriff „Fachkräftepaket“ zu lesen.

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    ACHTUNG: Hinsichtlich Reduktion der Normalarbeitszeit sind viele Informationen, die im Internet zu finden sind, falsch formuliert.

    FALSCH: Es findet sich die Formulierung: Die Arbeitszeit darf zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit liegen, jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken. (ORF.at, derstandard.at)

    KORREKT ist jedoch: Die Reduktion der Arbeitszeit darf zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit betragen, jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche (zB bei Teilzeitkräften) sinken. Die reduzierte Arbeitszeit darf also zwischen 50 und 75 Prozent der Normalarbeitszeit liegen.

    Eine Mitarbeiterin der Rechtsabteilung des BMASK teilt diese Ansicht.
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    Bildungsteilzeit

    Mit der Bildungsteilzeit wird es möglich sein, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis weiterzubilden, was insbesondere gering qualifizierte Personen (und Geringverdiener) eine Weiterbildungsmöglichkeit darstellt.

    Die mit der Reduktion der Arbeitszeit einhergehende Kürzung des Gehalts/Lohnes wird durch das sog. Teilzeitweiterbildungsgeld ausgeglichen. Das Teilzeitweiterbildungsgeld beträgt bei Reduktion der Arbeitszeit um die Hälfte der Normalarbeitszeit (20 Stunden) monatlich 456 Euro, bei Reduktion der Arbeitszeit um ein Viertel monatlich (10 Stunden) 228 Euro.

    Kurz zusammengefasst:
    Dauer der Bildungsteilzeit: 4 – 24 Monate
    Reduktion der Normalarbeitszeit: um 25% – 50%
    Teilzeitweiterbildungsgeld: EUR 228,- – EUR 456,-

    Fachkräftestipendium

    Das Fachkräftestipendium (vergleichbar mit dem Selbsterhalterstipendium für Studien) ermöglicht es künftig, gering und mittel qualifizierten ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen sich mit Hilfe eines Stipendiums zu Facharbeitskräften in Mangelberufen und zu Pflegekräften ausbilden zu lassen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung, um in dieses Programm einsteigen zu können. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage für die Dauer der Ausbildung (max. 3 Jahre) gewährt werden. Es ist eine Finanzierung im Ausmaß von maximal 25 Mio. Euro für 2013 und 2014 vorgesehen, die Abwicklung wird durch das AMS erfolgen. Vom Fachkräftestipendium profitieren knapp 2.000 Personen pro Jahr. (Auszug aus dem Artikel auf bmask.gv.at)

    Neuerungen bei der Bildungskarenz

    Ähnlich wie bei dem Bezug von Familienbeihilfe müssen künftig auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit Befindliche einen Leistungsnachweis vorweisen.

     

    http://www.bmask.gv.at/site/Startseite/Topnews/Bildungsteilzeit_und_Fachkraeftestipendium_verbessern_Qualifikationen_der_ArbeitnehmerInnen

     

    Florian Schrenk, BA