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Für die Jahre 2016 und 2017 werden keine Fachkräftestipendien mehr bewilligt. Das erst 2013 beschlossene Fachkräftestipendium wird damit für 2 Jahre ausgesetzt, bereits laufende Stipendien können jedoch fortgesetzt werden.
Als Grund für die Aussetzung wird genannt, dass die Fördermittel aufgrund der gestiegenen Arbeitslosenzahlen auf arbeitssuchende Menschen konzentriert werden müssen.
Link zur Aussendung des AMS (ots.at)
Link zum damaligen Artikel zum Fachkräftestipendium (aktuelles-arbeitsrecht.at)
Die bereits mehrfach behandelte Bildungsteilzeit (Artikel aus 11/2012 und 02/2013) und das Fachkräftestipendium wurden am 21.3. im Nationalrat im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2013 (SRÄG 2013) beschlossen.
Laut den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage werden folgende Ziele mit den Gesetzesänderungen verfolgt:
Florian Schrenk, BA