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Florian Schrenk, BA
Der Familienbonus Plus (Fabo+) kann wahlweise über die Arbeitnehmerveranlagung oder über die Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Wird der Familienbonus Plus monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigt, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber das ausgefüllte Formular E 30, sowie die Finanzamtsbestätigung über den Familienbeihilfenanspruch oder etwaige Unterhaltszahlungen abgeben.
Änderungen der Angaben sind binnen eines Monats mit dem Formular E31 bekanntzugeben.
Welche Pflichten treffen nun den Arbeitgeber? Die WKO hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst (Auszug aus news.wko.at):
Auf Initiative der Wirtschaftskammerorganisation wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber nur dann für unrichtige Angaben zum Fabo+ haftet, wenn er Erklärungen des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, die offensichtlich unrichtig waren. In erster Linie ist der Arbeitnehmer selbst für unrichtige Angaben im Formular E 30 zur Verantwortung zu ziehen.