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    Arbeitgeber, Fabo, Familienbonus, Pflicht, Plus

    Familienbonus Plus: Pflichten des Arbeitgebers

    15. Januar 2019
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, BA

    Der Familienbonus Plus (Fabo+) kann wahlweise über die Arbeitnehmerveranlagung oder über die Lohnverrechnung berücksichtigt werden.

    Wird der Familienbonus Plus monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigt, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber das ausgefüllte Formular E 30, sowie die Finanzamtsbestätigung über den Familienbeihilfenanspruch oder etwaige Unterhaltszahlungen abgeben.

    Änderungen der Angaben sind binnen eines Monats mit dem Formular E31 bekanntzugeben.

    Welche Pflichten treffen nun den Arbeitgeber? Die WKO hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst (Auszug aus news.wko.at):

    • Der Arbeitgeber muss alle Unterlagen zum Fabo+ beim Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufbewahren.
    • Der Arbeitgeber muss den Antrag und allfällige Nachweise nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten prüfen.
    • Auf der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, die dem Arbeitnehmer monatlich ausgehändigt wird, ist der Fabo+ extra auszuweisen.
    • Wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, sollte die Berücksichtigung des Fabo+ eingestellt und erst dann wieder aufgenommen werden, wenn eine neuerliche Bestätigung über den Familienbeihilfeanspruch beigebracht wird.
    • Am Lohnkonto sind für jedes Kind, für das der Fabo+ geltend gemacht wird, Name, Versicherungsnummer samt Geburtsdatum, Wohnsitz sowie Anzahl der Monate und Höhe des Fabo+ zu vermerken.

    Auf Initiative der Wirtschaftskammerorganisation wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber nur dann für unrichtige Angaben zum Fabo+ haftet, wenn er Erklärungen des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, die offensichtlich unrichtig waren. In erster Linie ist der Arbeitnehmer selbst für unrichtige Angaben im Formular E 30 zur Verantwortung zu ziehen.

    zum Artikel der WKO (news.wko.at)

    Fragen und Antworten zum Fabo+ (bmf.gv.at)