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Auf Initiative von www.aktuelles-arbeitsrecht.at wurde nach Einbringung eines entsprechenden Tagesordnungspunktes beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger im letzten „DGservice“-Magazin ein Artikel zur Frage der beitragsrechtlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen bei Diskriminierung veröffentlicht.
Die Originalanfrage:
Sehr geehrter Herr XXX!
Bezugnehmend auf XXXXX darf ich nachfragen, wie Sie die sv-rechtliche Behandlung von Verdienstentgängen nach dem GLBG sehen. Wenn ein Dienstnehmer neben dem sv-freien Schmerzengeld z.B. noch einen Verdienstentgang von 5 Monatsbezügen zugesprochen bekommt, stellt sich die Frage nach der Beitragspflicht. Stellen diese Monatsbezüge sv-pflichtiges Entgelt dar und ist analog zur Kündigungsentschädigung eine vorauseilende Lohnart anzulegen? Eine Aufrollung kommt meiner Meinung nach mangels konkreter Zuordenbarkeit nicht in Betracht.
Ich bin seit vielen Jahren Vortragender in der Erwachsenenbildung im Bereich des Arbeitsrechts und der Personalverrechnung und dabei immer wieder mit der gegenständlichen Frage konfrontiert, konnte aber in den Dokumenten der Sozialversicherung bzw. in den EMVB´s nichts finden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Friedrich Schrenk