Services

icon_xing_01

___

___

___

  • Tags

    Einstufung, Handel

    KV-Handelsangestellte: Einstufung einer Außendienstmitarbeiterin

    16. Juni 2014
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Beginn Dienstverhältnis, Laufendes Dienstverhältnis
    11066Gastbeitrag von
    Mag. Martina Großinger, MA
    Referatsleiterin
    Wirtschaftskammer Österreich,
    BSH - Referat für Sozialpolitik

     

     

     

    Eine als Außendienstmitarbeiterin im Bereich der Versicherungsvermittlung tätige Mitarbeiterin befand sich noch in der Einschulungsphase. Der Arbeitgeber war der Ansicht, dass die Handelsangestellte in Beschäftigungsgruppe (=BG) 2 einzustufen sei.

    Der Oberste Gerichtshof (OGH 27.2.2014, 8ObA5/14i) legt sein Augenmerk auf die tatsächliche Tätigkeit der Außendienstmitarbeiterin, die auch schon über berufliche Erfahrung verfügte. Die Handelsangestellte führte grundsätzlich ihre Außendiensttätigkeit selbständig aus, insbesondere Kundengespräche führte sie alleine aus. So rechtfertigte der OGH seine Entscheidung, die Außendienstmitarbeiterin sei in BG 3 einzustufen. Zusätzlich begründete er das Urteil mit dem Hinweis auf den Kollektivvertrag für Handelsangestellte, wo Außendienstmitarbeiter nur in BG 3 und BG 4 aufscheinen.

    Resümee:

    Außendienstmitarbeiter sind auch während der Einschulungsphase zumindest in BG 3 einzustufen, vorausgesetzt sie arbeiten grundsätzlich selbständig und führen insbesondere Kundengespräche alleine.

    Tags

    Einstufung, Handel

    KV-Handel: Filialleiter weiter in Beschäftigungsgruppe 3

    17. April 2013
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis

    Der Filialleiter eines Handelsbetriebes begehrte die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe 4, anstelle seiner bisherigen Einstufung in der Gruppe 3. Diese Forderung unterstrich er einerseits mit der Beschreibung der Beschäftigungsgruppe im Kollektivvertrag (selbstständige Tätigkeit), andererseits mit dem Vergleich mit Kassiererinnen, die ebenfalls in der Beschäftigungsgruppe 3 eingestuft waren.

    Der OGH verneinte die für die Beschäftigungsgruppe 4 notwendige Selbständigkeit des Filialleiters, da der Kläger in allen betriebsrelevanten Bereichen Vorgaben des Konzerns umzusetzen hatteund somit nicht in ausreichendem Maß eigenständige wirtschaftliche Entscheidungen treffen konnte.

     

    Artikel von Frau Mag. Großinger (wko.at)

    Link zum Urteil (ris.bka.gv.at)