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Der Datenschutz ist ein sehr komplexes Thema. Trotzdem er in den vergangenen Jahren immer bedeutsamer geworden
ist, wird er bis dato kaum in Aus- und Weiterbildungen im Bereich Personalverrechnung und Arbeitsrecht behandelt,
obwohl es diesbezügliche Bestimmungen in Österreich seit den 70er-Jahren gibt (BGBl 1978/565).
Bereits jetzt sind Datenschutz-Bestimmungen zu beachten, bspw wenn
Durch die ab 25. 5. 2018 anzuwendende DSGVO und die damit verbundenen DN-Rechte wird das Thema Datenschutz
jedenfalls mehr als bisher an Bedeutung gewinnen. Neu ab 25. 5. 2018 sind zunehmende Verpflichtungen hinsichtlich
Transparenz und Offenlegung der Datenverarbeitung und der vom DG gesetzten Maßnahmen.
Wann und wie lange Daten der DN zulässigerweise gespeichert werden dürfen, wann diese gelöscht werden müssen,
diese Themen regelt die DSGVO präziser und strenger als das bisher geltende DSG 2000.
Der DG hat künftig sehr genau zu überlegen, welche Daten des (ehemaligen) DN er noch speichern muss/darf und
welche zu vernichten sind.
In der Praxis sind noch viele Antworten offen, etwa auf die Frage des „Wie“ der Datenvernichtung sowie der
grundsätzlichen Frage, ob sich das DN-Verhalten bezüglich ihrer Daten grundsätzlich ändern wird, dh, ob sie sensibler
darauf achten, dass die Datenschutzbestimmungen vom DG beachtet werden.