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    Arbeitnehmerschutz, ASchG, Deregulierungsgesetz, mschg

    ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz

    7. September 2017
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. iur. Friedrich Schrenk

    Durch die Gesetzesnovelle (insb. Novellierung des ASchG) soll der Arbeitnehmerschutz entbürokratieriert und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verbessert werden.

    Im Überblick stellen sich die Änderungen wie folgt dar:

    Änderungen im ASchG

    • Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle (ab 1.8.2017)
    • Verlängerung des Begehungsintervalls von 2 auf 3 Jahre für Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmern, sofern nur Büroarbeitsplätze oder damit vergleichbare Arbeitsplätze eingerichtet (ab 1.8.2017)
    • Allgemeines Rauchverbot für Arbeitsstätten mit der Möglichkeit Raucherräume einzurichten (ab 1.5.2018)

    Änderungen im AZG/ARG (alle ab 1.8.2017)

    • Meldefrist von „Notüberstunden“ nach § 20 AZG an Arbeitsinspektorat von 4 auf 10 Tage verlängert
    • Meldefrist von Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen in außergewöhnlichesn Fällen nach § 11 ARG an Arbeitsinspektorat von 4 auf 10 Tage verlängert
    • Wichtigste Fälle einer bescheidmäßigen Ausnahme von der Wochenendruhe ist in Ausnahmeverordnungen zu übernehmen
    • Keine Meldepflicht mehr bei Wochenendtätigkeiten während Messe (§ 17 Abs 7 ARG)

    Änderungen im MSchG

    • Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmen von Nachtarbeitsverbot und vom Sonn- und Feiertagsverbot ab 1.8.2017
    • Vereinfachung des Verfahrens für den vorzeitigen Mutterschutz (=individuelles Beschäftigungsverbot) ab 1.1.2018

    ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz (parlament.gv.at)