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Mag. Wolfram Hitz
Die Covid-19-Sonderbestimmungen haben die arbeitsrechtlichen Fragestellungen seit einem guten Jahr stark beeinflusst. Während Themen wie Kurzarbeit, Sonderbetreuungszeit oder Freistellung von Risikogruppen weiterhin präsent sind, spitzt sich die Diskussion zunehmend auf Fragen des Testens bzw. des Impfens zu.
Im Kern geht es darum, ob der Arbeitnehmer hier frei entscheiden kann, ob er sich testen oder impfen lassen möchte bzw. welche Wechselwirkung dies mit dem aufrechten Arbeitsverhältnis hat.
Es wäre anmaßend, an dieser Stelle eine Lösung für die täglich lancierten Fragestellungen abzugeben. Je nach der Richtung der Beleuchtung fallen die Antworten höchst unterschiedlich aus; die Interessenvertretungen haben divergierende Ansichten, aber auch Universitätsprofessoren und sonstigen Autoren.
Abzuwägen ist daher im jeweiligen Einzelfall, inwiefern hier ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an Test bzw. Impfung besteht, ob es allenfalls eine gesetzliche Verpflichtung dazu geben könnte. Und ob und wenn ja welche Gründe es seitens des Arbeitnehmers für eine Verweigerung einer Maßnahme gibt. Grob kann natürlich ebenso gesagt werden, dass ein Test einen gelinderen Eingriff darstellt als eine Impfung.
Spannend ist auch die Frage einer möglichen (arbeitsrechtlichen) Konsequenz auf die Verweigerung von Test und/oder Impfung. Auch hier gibt es ein sehr breites Meinungsspektrum von Fällen der berechtigten Auflösung bis hin zur erfolgreichen Motivkündigungsanfechtung. Im Detail unterscheiden sich die Positionen nicht zu sehr, wenn man die Aussagen mit der „Lupe“ betrachtet und die jeweils dargestellten Einzelfälle überlegt.
Abzuwarten bleibt weiters, welche Auswirkungen die avisierten und schon im Nationalrat beschlossenen Änderungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes haben werden. Auch hier bedarf es in vielen Fällen weiterhin der Umsetzung mittels Verordnung des Gesundheitsministers. Ob es hier eine Ausweitung der Testpflicht geben wird oder konkrete(re) Aussagen, welche Vorteile ein Impfnachweis dem Arbeitnehmer bringt bleibt abzuwarten.
Betroffene Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) sollten daher die Entwicklungen der nächsten Wochen verfolgen und – wie auch in „normalen“ Zeiten – nach einvernehmlichen Lösungen suchen, um die Auseinandersetzung mit diffizilen Rechtsfragen zu vermeiden.