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Florian Schrenk, B.A., LL.M.
Bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 soll es nun (rückwirkend ab 1.11.2020) einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geben. Nachfolgende Eckpunkte dürfen wir vorab zusammenfassen:
zum Initiativantrag (parlament.gv.at)
zu den FAQ des Ministeriums (mit Stand heute, 9.11. noch nicht aktualisiert!)