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    BMAFJ, COVID, Schul-schließung, Sonderbetreuungs-zeit

    AKTUELL: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit !

    9. November 2020
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Laufendes Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 soll es nun (rückwirkend ab 1.11.2020) einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geben. Nachfolgende Eckpunkte dürfen wir vorab zusammenfassen:

    • Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit (bisher kein Rechtsanspruch, Vereinbarung war bis längstens drei Wochen möglich)
    • Rückerstattung von 100% des ausfallenden Kosten (bisher 50% der Kosten)

    zum Initiativantrag (parlament.gv.at)

    zu den FAQ des Ministeriums (mit Stand heute, 9.11. noch nicht aktualisiert!)

    Artikel in diepresse.com