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    Bau-ID, BUAG, BUAK, Karte

    BUAG-Novelle per 1.8.2021 – “Bau-ID Karte”

    30. November 2021
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Ausländerbeschäftigung, Laufendes Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Um Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialbetrug und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft noch besser bekämpfen zu können, hat sich die Bauwirtschaft darauf geeinigt, ein Informationssystem (ITSystem) zur Erfassung von aktuellen und relevanten Daten von auf Baustellen beschäftigten Personen einzuführen. Mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses IT-Systems ist die Bau-ID GmbH befasst, eine 100 % Tochter der Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), die nach§ 18a BUAG errichtet worden ist.

    Dieses IT-System soll einerseits Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen eine Unterstützung bei den ihnen obliegenden Prüf- und Dokumentationspflichten sein, und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Erleichterung ihrer Einsichtsmöglichkeit in die für sie, insbesondere bei der BUAK gespeicherten Daten darstellen. Schließlich soll die BUAK bei der Vollziehung der ihr zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings sowie des Sozialbetrugs zukommenden Aufgaben, insbesondere durch die Verbesserung der Kontrollabläufe, unterstützt werden.

    Zielgruppe sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die Tätigkeiten auf einer Baustelle in Österreich erbringen, also auch solche, die nicht in den Anwendungsbereich des BUAG fallen. Das IT-System soll jedenfalls auch von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen mit Sitz außerhalb Österreichs, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Österreich entsenden oder überlassen oder die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einem gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich beschäftigen, genutzt werden können.

    Die Teilnahme an BauID ist freiwillig und beruht sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber auf einer vertraglichen Vereinbarung. Für die Teilnahme besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung. Falls ein Unternehmen am BauID-System teilnehmen will, muss es einen Dienstleistungsvertrag mit der BauID GmbH abschließen.

    Details dazu siehe https://bauid.at/faq/

    (teilweise entnommen aus den Gesetzesmaterialien bzw bauid.at)