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    1.7.2017, aws, Beschäftigungs-bonus, Förderung

    Beschäftigungsbonus – Kurzdarstellung und Auszug aus Sonderfragen

    24. August 2017
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Beginn Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, BA

    Für ab dem 1.7.2017 geschaffene Arbeitsplätze können Unternehmen einen Zuschuss (den Beschäftigungsbonus) zu den Lohnnebenkosten erhalten.

    Für diese Maßnahme steht ein Budget von 2 Mrd. Euro zur Verfügung.

    Der Beschäftigungsbonus kann eine attraktive Fördermöglichkeit darstellen, allerdings sind hier eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen.

    Grundsätzliches

    • Gefördert werden zusätzlich geschaffene Arbeitsverhältnisse (Zuwachs von Arbeitsverhältnissen im Ausmaß von mind. 38,5 Wochenstunden!)
    • Der Beschäftigungsbonus beläuft sich auf 50% der bezahlten LNK
    • Förderungsdauer bis zu 3 Jahren
    • Auszahlung im jährlich im Nachhinein
    • Budget beträgt EUR 2 Mrd.
    • Förderungsfähig sind alle Unternehmen in allen Branchen
    • Auch Start-ups!

    Voraussetzung ist eine kommunalsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich.

    Zusätzliches Arbeitsverhältnis

    Für die Feststellung eines „zusätzlichen Arbeitsplatzes“ wird der Beschäftigtenstand unmittelbar vor Einstellung des ersten förderbaren Arbeitnehmers und zum Ende der 4 Quartale vor Einstellung des ersten förderbaren Arbeitnehmers ermittelt. Der höchste Beschäftigtenstand ist der Referenzwert. Es geht um die Kopfzahl, nicht um Vollzeitäquivalente!

    Der Referenzwert muss überschritten werden!

    Förderungsfähige Arbeitnehmer

    • Jobwechsler
    • Arbeitslos gemeldete Personen
    • Teilnehmer an gesetzlich geregelter Ausbildung

    Das neue Arbeitsverhältnis muss

    • vollversicherungspflichtig sein
    • nach dem 1.7.2017 entstanden sein
    • binnen 30 Tagen dem aws gemeldet worden sein
    • ununterbrochen zumindest 4 Monate dauern

    Sonderfragen (Auszug)

    Was muss der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigen?

    • Die jeweiligen Beschäftigungsstände der entsprechenden Stichtage
    • Unterzeichnung des Förderantrages gemeinsam mit dem Förderwerber, Bestätigung, dass es sich um ein förderfähiges Unternehmen handelt.
    • Es ist weiters von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen, dass eine etwaige Neugründung nicht zur Umgehung von Förderungsbestimmungen erfolgt ist.,

    Wie verhält es sich mit freien Dienstnehmern?

    • Freie Dienstnehmer zählen sowohl als “Kopf” bei der Bestimmung des Referenzwertes, als auch als förderungsfähige Person!
    • Es ist von der durchschnittlich zu erwartenden Stundenleistung auszugehen

    Was bedeutet der Zuwachs von 38,5 Stunden?

    • Dieser Wert ist als absolute Stundenzahl zu sehen und kann entweder durch einen oder mehrere Dienstnehmer erreicht werden
    • Sieht der Kollektivvertrag eine geringere Stundenanzahl vor, müssen 38,5 Stunden dennoch erreicht werden!
    • Denkbar ist in solchen Fällen im Dienstvertrag eine Normalarbeitszeit von mind. 38,5 Stunden oder eine Überstundenpauschale mit einer ausgewiesenen Stundenanzahl (die auch nachweislich geleistet werden muss) zu vereinbaren

    Kündigen im Förderzeitraum mehrere Dienstnehmer oder gehen Dienstnehmer in Pension, wie wird das von der aws bei der Ermittlung des Beschäftigungsstandes berücksichtigt?

    • Die Prüfung des Beschäftigtenstandes erfolgt ohne Berücksichtigung der Austrittsart
    • Kündigt ein Dienstnehmer und verursacht dadurch eine Unterschreitung der für die Förderung notwendigen Beschäftigungszahl, kommt es zu keiner Auszahlung der Förderung!
    • Dies gilt grundsätzlich auch für Pensionierungen, Tod, unberechtigte vorzeitige Austritte, Entlassungen, etc!

    Ist es möglich eine (geringfügig) beschäftigte Person mit mehr Stunden anzumelden und fördern zu lassen?

    • Nein, dies ist nicht möglich, zumal diese Person vor der geplanten Förderung im Unternehmen beschäftigt war. In diesem Fall wird keine Rücksicht auf eine Geringfügigkeit genommen.

    Link zu den FAQ (beschaeftigungsbonus.at)

    Link zu den Sonderrichtlinien

    Link zum PV-Symposium (WT-Akademie)

    Tags

    aws, Beschäftigungs-bonus, Förderung

    TOP AKTUELL: FAQs zum Beschäftigungsbonus wurden veröffentlicht

    22. Juni 2017
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Beginn Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, BA

    Die lange erwarteten FAQs zum Beschäftigungsbonus wurden veröffentlicht, ein Auszug:

    Wann kann der Antrag gestellt werden?
    Grundsätzlich kann der Antrag binnen 30 Kalendertagen nach Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Für Ausnahmen siehe die Frage „Wann ist der aws das förderungsfähige Arbeitsverhältnis bekannt zu geben?“

    Welche Voraussetzungen muss ein förderungsfähiges Arbeitsverhältnis erfüllen?
    Förderungsfähige Arbeitsverhältnisse…
    — entstehen ab 01.07.2017 durch Anmeldung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zur
    Sozialversicherung,
    — sind vollversicherungspflichtig (d.h. unterliegen der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungspflicht),
    — bestehen ununterbrochen für zumindest vier Monate,
    — unterliegen der Kommunalsteuerpflicht,
    — unterliegen dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht,
    — werden nicht einschlägig zuschussgefördert (siehe weiter unten),
    — werden mit ehemals arbeitslos gemeldeten Personen, Bildungsabgängern oder Jobwechslern besetzt.

    Sind Teilzeitarbeitsverhältnisse förderungsfähig?
    Ja. Teilzeitarbeitsverhältnisse sind förderungsfähig, sofern es sich um ein vollversicherungspflichtiges
    Arbeitsverhältnis handelt. Vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sind in allen Zweigen der
    Sozialversicherung (das sind Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) pflichtversichert.
    Bitte beachten Sie, dass zumindest zwei Teilzeitarbeitsverhältnisse mit einem
    Mindestbeschäftigungsausmaß von insgesamt 38,5 Wochenstunden nachgewiesen werden
    müssen, um das erforderliche zusätzliche Vollzeitäquivalent nachweisen zu können.

    Können geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden?
    Nein.

    Sind freie Dienstnehmer förderungsfähig?
    Ja, sofern diese vollversicherungspflichtig sind und die notwendigen Kriterien erfüllen.

    Beschaeftigungsbonus_FAQ (pdf)

    www.beschaeftigungsbonus.at