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Florian Schrenk, BA
Die Verpflichtung von Arbeitgebern, alle Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen und auch regelmäßig zu aktualisieren, ist mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden.
Die Bestimmungen über die verpflichtende Auflage sollen daher künftig entfallen, dies bedeutet eine Änderung in folgenden Gesetzen:
Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endete mit 19.10.2016, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Link zum Gesetzesentwurf (parlament.gv.at)