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Mit dem BGBl I 2012/98, ausgegeben am 14.11. 2012, wurde die Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) kundgemacht.
Die Schwerpunkte der Novelle liegen va in der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie. Es wird nunmehr ausdrücklich die die Gleichbehandlung überlassener Arbeitskräfte mit Arbeitnehmern des Beschäftigerbetriebes verankert. Auch diesbezügliche Verbesserungen im Bereich des technischen Arbeitnehmerschutzes gibt es. Weiters wird zum Zweck der Unterstützung überlassener Arbeitnehmer in überlassungsfreien Zeiten ein Sozial- und Weiterbildungsfonds geschaffen, der mit zusätzlichen Beiträgen des Arbeitskräfteüberlassers ab 2013 gespeist wird.
Ab 2013 müssen gewerbliche Arbeitskräfteüberlasser für Arbeiter 0,25% der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage an Fonds-Beiträgen über die zuständige Gebietskrankenkasse abführen. Der Prozentsatz steigt die nächsten Jahre. Für Angestellte sind Beiträge erst ab 2017 in Höhe von 0,8% abzuführen.
Mag. Friedrich Schrenk