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    Angleichung, Kündigung

    Übersichtstabelle zur Angleichung der Kündigungsbestimmungen

    5. Oktober 2021
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Beendigung Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Die seit 1.10.2021 geltenden Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB können nur in Verbindung mit dem jeweils geltenden Kollektivvertrag angewandt werden, der etwa bei Vorliegen einer Saisonbranche oder bzgl. der Kündigungstermine Abweichendes regeln kann.

    Derzeit werden zahlreiche Rechtsfragen diskutiert, darüber hinaus gab es in vielen Branchen noch kurzfristig vor dem 1.10.2021 Kollektivvertragsabschlüsse, die beachtet werden müssen.

    Wir haben eine Übersichtstabelle zu den gängigsten Branchen erstellt, diese ist kostenfrei abrufbar unter komko.at

    Link zur Tabelle

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    Änderungen, Angleichung, Kündigungsfristen, Risikofreistellung, Sonderbetreuungszeit

    Welche gesetzlichen Änderungen sind ab 1.7.2021 zu beachten?

    8. Juli 2021
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Laufendes Dienstverhältnis
    Mag. Wolfram Hitz

    Die „Verschnaufpause“ in der Covid-Krise hat auch Auswirkungen auf die arbeitsrechtlichen Begleitregelungen. Unabhängig davon wurden weitere gesetzliche Änderungen beschlossen, die zum Teil bereits mit 1.7.2021 in Kraft getreten sind, zum Teil im Herbst in Kraft treten werden. In der Folge ein schlagwortartiger Überblick.

    COVID-19-Risikogruppen

    Die Regelung endet mit 30.6.2021. Bis dahin bestehende ärztliche Atteste treten automatisch außer Kraft. Durch Verordnung kann jedoch die Regelung bis 31.12.2021 wiedereingeführt werden.

    Sonderbetreuungszeit

    Die Möglichkeit auf bezahlte Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes (zB wegen Schulschließung) läuft mit 9.7.2021 aus.

    Sonderfreistellung für Schwangere

    Die Sonderfreistellung für schwangere AN wird bis 30.9.2021 verlängert. Die Freistellung endet automatisch, sobald die Vollimmunisierung ab dem 1.7.2021 eintritt. Dies hat die AN dem AG 14 Tage im Vorhinein bekanntzugeben. Das gilt auch für bereits vor dem 1.7. freigestellte AN.

    Fahrtkostenübernahme für Massenbeförderungsmittel nach § 49 Abs. 1 Z 20 ASVG

    Gültig ab 1.7.2021, die Eckpunkte:

    • Angleichung an § 26 Z 5 lit b EStG (BGBl I 2018/21)
    • Der bislang beitragsprivilegierte Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten durch den AG für ein Massenbeförderungsmittel, mit dem die AN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verkehren, wird durch die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte ergänzt, wenn die Karte zumindest am Wohn-oder Arbeitsort gültig ist.
    • Auf jene Fälle anzuwenden, in denen die Wochen-, Monats-oder Jahreskarte nach dem 30.6.2021 erworben wurde.

    Lohn-und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

    Mit 1.9.2021 treten folgende neue Regelungen in Kraft. Die Hauptinhalte sind:

    • Abschaffung des Kumulationsprinzips (KP) bei Unterentlohnung und Formaldelikten (Melde-und Bereithaltepflichten); => Verhängung einer einzigen Strafe, statt einer Strafe je AN
    • Neues Stufenmodell von Strafen bei Unterentlohnung: keine Mindeststrafen, aber Höchststrafen, abhängig insbesondere vom Ausmaß der Unterentlohnung (bis € 400.000)
    • Entbürokratisierung (z.B. bei Bereithaltung von Unterlagen oder bei Vorabmeldung)
    • Umsetzung Entsende-RL: Anwendung fast des gesamten ö Arbeitsrechts ab 12 bzw. 18 Monaten
    • Erweiterung der Ausnahmen (z.B. für AN die mehr als € 6.660 brutto/Mo verdienen, Schulungen oder konzerninterne Entsendungen/Überlassungen)
    • Sicherung der Strafen durch Sicherungsleistung weiter möglich

    Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

    Die geplante Angleichung wird auf 1.10.2021 verschoben und findet dann auf Kündigungen Anwendung, die nach dem 30.9. 2021 ausgesprochen werden. Aufrecht bleiben Kündigungsregeln in KV von Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen.

    Die geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten gilt nicht für Arbeitskräfteüberlassung. Die Kündigungsfristen des AÜ-KV bleibt weiterhin aufrecht.

    Quelle: SPIK-Newsletter der WKO vom 30.6.2021

     

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    Angestellte, Angleichung, Arbeiter, Kündigung

    Angleichung der Kündigungsbestimmungen wird offenbar erneut verschoben!

    26. Mai 2021
    keine Kommentare Veröffentlicht von Aktuelles Arbeitsrecht in Allgemein, Beendigung Dienstverhältnis
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Ursprünglich mit 1.1.2021 sollten die Kündigungsbestimmungen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen werden.

    Das Inkrafttretensdatum wurde Ende 2020 kurzfristig auf 1.7.2021 verschoben, siehe unseren Artikel vom 6.11.2020.

    Nun gibt es einen neuen Initiativantrag, in welchem eine neuerliche Verschiebung auf 1.10.2021 vorgesehen ist.

    zum Initiativantrag (pdf,  parlament.gv.at)

    Artikel auf orf.at