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    2015, LSDB, LSDB-G, LSDB-RL, Richtlinien

    PVP 6/2015 und PVP 7/2015 – Highlights aus den LSDB-Richtlinien 2015

    7. August 2015

    Das LSDB-G wurde im ASRÄG 2014 novelliert. Die neuen Bestimmungen traten mit 1. 1. 2015 in Kraft. Die Novelle brachte Verschärfungen, Konkretisierungen und Erleichterungen mit sich, vor allem aber warfen die neuen Bestimmungen viele Fragen auf. Die LSDB-Richtlinien 2015 versuchen Antworten auf diese Fragen zu geben. Sie wurden Anfang Mai erlassen und auf der Seite des Sozialministeriums verlautbart (BMASK-462.203/0006-VII/B/9/2015). Sie sind ab 1. 1. 2015 generell anzuwenden. Auf Sachverhalte vor dem 1. 1. 2015 sind die „alten“ LSDB-RL 2011 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume die LSDB-RL 2015 günstigere Bestimmungen vorsehen. Auf den 90 Seiten des Erlasses (zum Vergleich: Die gesetzlichen Bestimmungen haben ausgedruckt lediglich 23 Seiten) scheinen auf den ersten Blick viele der offenen Fragen beantwortet worden zu sein, auf den zweiten Blick ergeben sich in manchen Bereichen weitere Fragen, die hinter  erschlossener Tür bereits intensiv diskutiert werden, insbesondere Fragen zur Verjährung und zum Rückwirkungsgebot. Die LSDB-RL 2015 sind in 15 Kapitel gegliedert und mit 88 Rz versehen.

    Lesen Sie mehr:

    zum Artikel (pdf) – Erschienen in der PVP 2015/45 und PVP 2015/51

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