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    Pendlerpauschale, Pendlerrechner

    Pendlerrechner – Transparente Ermittlung des Anspruches auf Pendlerpauschale und Pendlereuro

    15. Oktober 2013
    Florian Schrenk, BA

    Auf der Internetseite des Finanzministeriums wird es einen sog. „Pendlerrechner“ geben. Dieser gibt Auskunft darüber ob bzw in welcher Höhe Pendlerpauschale berücksichtigt werden kann.

    Durch den Pendlerrechner soll laut BMF eine einfache und transparente Ermittlung des Anspruches auf Pendlerpauschale und Pendlereuro gewährleistet werden.

    Wichtig für die Lohnverrechnung

    Im Vorblatt der Pendlerverordnung findet sich folgender Satz:

    Zu Dokumentationszwecken wird vorgesehen, dass bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros durch den Arbeitgeber von diesem ein Ausdruck des vom Arbeitnehmer ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners zum Lohnkonto zu nehmen ist.

    Der Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners gilt als amtlicher Vordruck im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. g EStG 1988!

    § 3 Pendler VO: Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Arbeitsstätte und Wohnung (§ 1) und für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist (§ 2), ist für Verhältnisse innerhalb Österreichs der vom Bundesministerium für Finanzen im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechner zu verwenden. (Link zur Pendlerverordnung)

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