Florian Schrenk, B.A., LL.M. Die Sozialpartnervereinbarung für alle Erst- und Verlängerungsanträge ab 1.10.2020 ist verfügbar. Die WKO fasst die Eckpunkte zusammen (entnommen aus https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html): Die Sozialpartnervereinbarung (SPV) gilt für alle Kurzarbeitsanträge ab 1.10.2020 bis längstens 31.3.2021. Die Antragstellung beim AMS wird frühestens am 1.10.2020 möglich sein (Formulare: SPV mit Betriebsrat | SPV ohne Betriebsrat (Einzelvereinbarung). Eine rückwirkende Antragstellung ist […] ...
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