Laut einer Presseaussendung der OeNB wird der Basiszinssatz von 0,38% auf -0,12% gesenkt, woraus sich folgende neue Zinssätze ab 8.5.2013 ergeben:
- Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen (§ 49a ASGG) 9,08%
- je nach Änderung des Basiszinssatzes wird der Zinssatz für Forderungen aus dem Dienstverhältnis im Jahr 2013 angepasst (siehe Artikel vom 2.4.2013)
- Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge (§ 59 ASVG) 8,38%
- dieser Zinssatz gilt für das komplette Jahr 2013
Link zur ÖNB
Link zu § 49a ASGG
Link zu § 59 ASVG