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    Gehaltsschema, Handel, Kollektivvertrag, neu

    Neue Gehaltsordnung im Handel – erste Informationen

    19. September 2017

    Mit 1.12.2017 tritt ein neuer Kollektivvertrag für die Angestellten im Handel in Kraft, wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen vorab zusammengefasst:

    Allgemeines

    • neuer KV tritt mit 1.12.2017 in Kraft
    • Übergangszeitraum 4 Jahre
    • Stichtag für den Wechsel in das neue Gehaltssystem frei wählbar
      • zu jedem Monatsersten möglich
      • späteste innerbetriebliche Umsetzung: 1.12.2021
    • Stichtagsregelung
      • alle AN gleichzeitig in neuen KV
      • wenn Firma noch im alten KV, dann auch neue Arbeitsverhältnisse ab 1.12.2017 nach alten Regelungen
    • Mitarbeiter müssen 3 Monaten vor dem Übergang über diesen informiert werden

    Neues Entgeltsystem (Auszug)

    • detaillierte Beschreibung der Beschäftigungsgruppen
    • Referenzfunktionen mit genauen Tätigkeitsbeschreibungen
    • Reduktion von 8 Gehaltstafeln und 2 Gehaltsgebieten auf 1 Gehaltstafel, die für den gesamten Handel gültig ist.
    • Deckelung der Anrechnung der Vordienstzeiten mit 7 Jahren
    • Anrechnung von Arbeiterzeiten zu 50%
    • Einstiegsgehalt von € 1.600,– für Angestellte mit kaufmännischer Ausbildung

    weitere Besonderheiten, Sonderregelungen

    • Umreihung bei dauerhafter Vertretung
    • Vertretungsgeld bei zeitweiser Vertretung
    • Sonderregelungen für Trainees
    • „Transparenz bei all-in“

     

    weitere Informationen folgen

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