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    Altkatholisch, EuGH, Evangelisch, Feiertag, halber, Karfreitag

    Karfreitag wird „halber“ Feiertag – Freistellungsanspruch ab 14 Uhr

    19. Februar 2019
    Mag. Wolfram Hitz

    Wie die Regierung heute, zwei Monate vor dem Karfreitag 2019, bekanntgegeben hat, wird der 19.4.2019 zwar ein Feiertag für alle werden – allerdings nur ein „halber“. Angekündigt wurde, dass alle Arbeitnehmer ab 14 Uhr einen Anspruch auf Feiertagsruhe haben sollen.

    Die detaillierte Ausformulierung ist noch offen, allerdings wird ein Beschluss in der Nationalratssitzung Ende Februar erfolgen, sodass bereits der heurige Karfreitag der neuen Regelung unterliegen wird.

    Im Hinblick auf viele zu erwartende Detailfragen ist es ratsam, die tatsächliche Beschlussfassung im Nationalrat abzuwarten und allfällige innerbetriebliche Anfragen von Arbeitnehmer vorerst nur mit dem Verweis auf die folgende Gesetzesänderung zu beantworten.

    zum Hintergrund der Neuregelung

    zum Artikel auf diepresse.com

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