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Mag. Wolfram Hitz
Wie die Regierung heute, zwei Monate vor dem Karfreitag 2019, bekanntgegeben hat, wird der 19.4.2019 zwar ein Feiertag für alle werden – allerdings nur ein „halber“. Angekündigt wurde, dass alle Arbeitnehmer ab 14 Uhr einen Anspruch auf Feiertagsruhe haben sollen.
Die detaillierte Ausformulierung ist noch offen, allerdings wird ein Beschluss in der Nationalratssitzung Ende Februar erfolgen, sodass bereits der heurige Karfreitag der neuen Regelung unterliegen wird.
Im Hinblick auf viele zu erwartende Detailfragen ist es ratsam, die tatsächliche Beschlussfassung im Nationalrat abzuwarten und allfällige innerbetriebliche Anfragen von Arbeitnehmer vorerst nur mit dem Verweis auf die folgende Gesetzesänderung zu beantworten.