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    Gymnastik, Sachbezug

    Gymnastikkurse im Büro – Sachbezug?

    2. September 2013

    Als gesundheitsfördernde Maßnahme plant einer unserer Klienten wöchentlich eine Gesundheitstrainerin in den Betrieb kommen zu lassen, um mit den Arbeitnehmern Übungen zum Zwecke der richtigen Körperhaltung durchzuführen.

    Stellt dies einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar?

    Nein, wenn

    • der Arbeitgeber einen Trainer direkt auf seine Rechnung
    • in den Betriebsräumlichkeiten
    • für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen

    zur Verfügung stellt.

    Es ist also kein Sachbezug in der Lohnverrechnung anzusetzen!

     

    Rechtsquellen

    § 3 Abs. 1 Z 13 EStG

    Rz 10077a LStR 2002

    § 49 Abs. 3 Z 13 ASVG

     

    Florian Schrenk, BA
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