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Als gesundheitsfördernde Maßnahme plant einer unserer Klienten wöchentlich eine Gesundheitstrainerin in den Betrieb kommen zu lassen, um mit den Arbeitnehmern Übungen zum Zwecke der richtigen Körperhaltung durchzuführen.
Stellt dies einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar?
Nein, wenn
zur Verfügung stellt.
Es ist also kein Sachbezug in der Lohnverrechnung anzusetzen!
Rechtsquellen
§ 3 Abs. 1 Z 13 EStG
Rz 10077a LStR 2002
§ 49 Abs. 3 Z 13 ASVG
Florian Schrenk, BA