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Florian Schrenk, BA
Im aktuellen NÖDIS Newsletter wird die Frage aufgegriffen, ob es sich bei vom Arbeitgeber bezahlten Schutzimpfungen gegen die saisonale Grippe um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis handelt.
Sowohl die im Betrieb vorgenommenen Schutzimpfungen, als auch die vom Arbeitgeber geleisteten Kostenersätze sind als freiwillige soziale Zuwendungen im Sinne des § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG zu qualifizieren und damit beitragsfrei.