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    Bau, Baugewerbe, Fahrtkosten, Kilometergeld

    Fahrtkostenvergütung – Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe

    23. Juli 2019

    Florian Schrenk, BA

    Der Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe regelt für Arbeitnehmer, die mehr als 3 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen, Anspruch auf eine Fahrtkostenvergütung für eine einmalige tägliche Hin- und Rückfahrt mittels eines Verkehrsmittels zum billigsten Tarif.

    Seit 1.5.2019 kann anstelle der Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel auch ein pauschaler Betrag von 10 Cent je km bezahlt werden. Diese Regelung gilt nicht für Arbeitnehmer, die in Wien wohnhaft sind, sofern sie auf Baustellen im Bundesland Wien arbeiten.

    Was bedeutet das nun in der Praxis?

    Mangels weiterführender Erläuterungen oder praktischer Beispiele, sollten wohl nachfolgende Feststellungen getroffen werden:

    • Es gebühren pro gefahrenem Kilometer vom Wohnort zur Baustelle und retour 10 Cent
    • Der Mitarbeiter wird die gefahrenen Kilometer aufzeichnen müssen
    • Zur steuerlichen Behandlung ist § 3 Abs 1 Z 16b EStG, für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung § 49 Abs 1 Z 20 ASVG maßgeblich.

    § 3 Abs 1 Z 16b EStG

    § 49 Abs 1 Z 20 ASVG

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