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Florian Schrenk, BA
Der Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe regelt für Arbeitnehmer, die mehr als 3 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen, Anspruch auf eine Fahrtkostenvergütung für eine einmalige tägliche Hin- und Rückfahrt mittels eines Verkehrsmittels zum billigsten Tarif.
Seit 1.5.2019 kann anstelle der Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel auch ein pauschaler Betrag von 10 Cent je km bezahlt werden. Diese Regelung gilt nicht für Arbeitnehmer, die in Wien wohnhaft sind, sofern sie auf Baustellen im Bundesland Wien arbeiten.
Was bedeutet das nun in der Praxis?
Mangels weiterführender Erläuterungen oder praktischer Beispiele, sollten wohl nachfolgende Feststellungen getroffen werden: